Auch Ständerat will Familienpolitik in der Verfassung

5. Juni 2012 News

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll in der Bundesverfassung verankert werden. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat einem revidierten und ergänzten Verfassungsartikel zu.

Der Verfassungsartikel soll vorschreiben, dass Bund und Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie war im Ständerat unbestritten; der Entscheid in der Schlussabstimmung fiel mit 30 zu 14 Stimmen deutlich aus. Ein Antrag auf Nichteintreten aus den Reihen von SVP und FDP war erfolglos. Eine Minderheit warnte vor Folgekosten und kritisierte, dass der Bund den Kantonen Vorschriften machen, ihnen aber die Kosten übertragen wolle.

Hingegen schloss sich der Ständerat einem anderen Minderheitsantrag und damit auch der Linie des Nationalrats an. Mit 22 zu 19 Stimmen beschloss er, dass der Bund keine Grundsätze für die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung durch die Kantone festlegen kann. Der Nationalrat hatte diesen Vorschlag mit 96 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Nach der Zustimmung durch den Ständerat geht das Geschäft nun in die Schlussabstimmung.