Der Bundesrat schliesst sich der Empfehlung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements zur Ablehnung der Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» an. Es soll auch kein Gegenvorschlag zur sogenannten Ecopop-Initiative ausgearbeitet werden.
| Daniella Lützelschwab
Der Bundesrat hält an der bisherigen Zuwanderungspolitik fest und empfiehlt, die Ecopop-Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Zulassungspolitik der Schweiz basiert auf dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) und der Efta-Konvention sowie einer eingeschränkten Zulassung von Angehörigen von Drittstaaten. Sie bewährt sich grundsätzlich gut.
Die von den Initianten geforderte starre Obergrenze der Zuwanderung mit einer maximal zulässigen Bevölkerungszunahme um 0,2 Prozent pro Jahr ist nicht mit dem FZA respektive mit der Efta-Konvention vereinbar. Ausserdem widerspricht die gemäss Initiative verstärkte Fokussierung auf die Familienplanung in der Entwicklungszusammenarbeit der bewährten Schweizer Praxis, wie der Bundesrat weiter mitteilt.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) teilt die Meinung des Bundesrats und lehnt die Ecopop-Initiative ebenfalls ab. Deren Annahme würde die Kündigung der Personenfreizügigkeit und damit automatisch auch der anderen Abkommen aus den Bilateralen I nach sich ziehen. Auch die Zweckbindung von Mitteln für die internationale Entwicklungszusammenarbeit ist nach Ansicht des SAV falsch.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.