Die Nettozuwanderung ging 2014 um fast 3 Prozent zurück – trotz boomender Wirtschaft und bei Vollbeschäftigung. Das zeigt einerseits, dass die Arbeitgeber verstärkt auf inländische Arbeitskräfte setzen. Andererseits verdeutlichen die Zahlen, dass die Schweiz weiterhin auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen ist, will sie ihren Wohlstand halten.
| Daniella Lützelschwab
Die neuesten Zahlen zur Zuwanderung zeigen: Trotz boomender Wirtschaft ging die Nettozuwanderung im letzten Jahr um fast 3 Prozent auf 78’900 Personen zurück. Die Arbeitslosigkeit verharrte dabei bei tiefen 3,2 Prozent. Das zeigt, dass die Arbeitgeber ernst machen und verstärkt auf inländische Arbeitskräfte setzen. Die Fachkräfte-Initiative, die auch der Arbeitgeberverband unterstützt, trägt somit erste Früchte. Sprungartige Veränderungen der Zuwanderungszahlen dürfen jedoch nicht erwartet werden. Die Massnahmen zur Förderung der inländischen Arbeitskräfte – etwa die Höherqualifizierung von Arbeitnehmern oder die Verbesserung der Erwerbsanreize – wirken nicht von heute auf morgen.
Die Zuwanderungszahlen zeigen allerdings auch, dass die Schweizer Wirtschaft nach wie vor auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen ist. Laut Schätzungen fehlen der Schweiz 2025 demografiebedingt eine halbe Million Arbeitskräfte. Die politisch gewollte Begrenzung der Zuwanderung muss deshalb auf die Bedürfnisse der Wirtschaft abgestimmt erfolgen – im Interesse eines starken Werkplatzes und unseres Wohlstands.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.