Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz

16. März 2020 Vernehmlassungen

Mit der Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1; SR 822.111) soll die heutige Praxis auch in der Verordnung verankert werden. Positiv beurteilt der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) dabei, dass bei Hin- und Rückreisen ins Ausland in der Nacht oder an Sonntagen keine Bewilligungen mehr notwendig sind. Die Arbeitgebern fordern jedoch, dass auch bei Reisen innerhalb der Schweiz, welche in der Nacht oder an Sonntagen stattfinden, keine Bewilligungen mehr erforderlich sind. Ablehnend steht der SAV der Formulierung entgegen, wonach die in der Schweiz zurückgelegte Hin- und Rückreise bei Auslandtätigkeiten mindestens im Umfang von Art. 13 Abs. 2 ArGV1 gelten soll. Bei dieser Formulierung ist unsicher, ob neu bei Auslandtätigkeiten von der geltenden Differenzberechnung abgewichen werden soll.