Die rechtlichen Rahmenbedingungen für patronale Wohlfahrtsfonds, die Arbeitgeber für Notlagen freiwillig einrichten, werden definitiv vereinfacht. Der Bundesrat hat die dafür notwendige Gesetzesanpassung heute umgesetzt. Die revidierte Bestimmung tritt per 1. April 2016 in Kraft. Bis anhin war unklar, inwiefern die patronalen Wohlfahrtsfonds den strengen Regeln für die obligatorischen Stiftungen der beruflichen Vorsorge unterliegen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Anpassung. Gerade bei Restrukturierungen haben patronale Wohlfahrtsfonds eine zentrale Funktion. Die gesetzliche Lockerung bzw. die Beseitigung der vorherigen Rechtsunsicherheit stärkt dieses wertvolle betriebliche Instrument.