Stärkung der patronalen Wohlfahrtsfonds besiegelt

24. Februar 2016 News

Die Regeln für patronale Wohlfahrtsfonds, die Arbeitgeber für Notlagen freiwillig einrichten, werden definitiv gelockert. Der Arbeitgeberverband begrüsst die damit verbundene Stärkung dieses wertvollen betrieblichen Instruments.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für patronale Wohlfahrtsfonds, die Arbeitgeber für Notlagen freiwillig einrichten, werden definitiv vereinfacht. Der Bundesrat hat die dafür notwendige Gesetzesanpassung heute umgesetzt. Die revidierte Bestimmung tritt per 1. April 2016 in Kraft. Bis anhin war unklar, inwiefern die patronalen Wohlfahrtsfonds den strengen Regeln für die obligatorischen Stiftungen der beruflichen Vorsorge unterliegen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Anpassung. Gerade bei Restrukturierungen haben patronale Wohlfahrtsfonds eine zentrale Funktion. Die gesetzliche Lockerung bzw. die Beseitigung der vorherigen Rechtsunsicherheit stärkt dieses wertvolle betriebliche Instrument.