Der Ständerat hat heute einstimmig beschlossen, dass die 13. AHV-Rente ab 2026 jeweils einmal jährlich im Dezember an anspruchsberechtige Personen ausgezahlt werden soll. Bereits die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hatte sich für diesen Auszahlungsmodus entschieden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst dies – auch wenn er sich gegen die Einführung einer 13. AHV-Rente ausgesprochen hat.
Nachhaltige AHV-Finanzierung sicherstellen
Bedeutend wichtiger ist es aber, erstens, dass die Finanzierung zügig angegangen wird. Die Zeit drängt, weil die AHV wegen der beschlossenen 13. Rente für alle Rentnerinnen und Rentner ab 2026 ein negatives Umlageergebnis (die laufenden Ausgaben übertreffen die laufenden Einnahmen) schreiben wird. Zweitens wäre es wichtig und richtig, dass die 13. Rente über eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte erfolgt, wie sie der Bundesrat vorschlägt (das Parlament will erst 2025 über die Finanzierungsart entscheiden). Eine Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist gegenüber Lohnprozenten vorzuziehen, weil dies die solidarischste und fairste Lösung ist, da sich auch diejenigen Personen, welchen die 13. AHV-Rente direkt zugutekommt, an den Kosten beteiligen.
Die Mehrwertsteuererhöhung sollte aus Sicht der Arbeitgeber aber nur befristet gelten bis zur nächsten grossen AHV-Reform, für welche der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2026 einen Vorschlag vorlegen muss. Dieser Vorschlag sollte zwingend auch strukturelle Massnahmen vorsehen, allen voran eine Erhöhung des Referenzalters. Ein moderat höheres Referenzalter – wie es viele europäische Länder längst beschlossen haben – ist angesichts der seit der Einführung des Rentenalters 65 im Jahr 1948 erheblich gestiegenen Lebenserwartung angemessen. Zugleich ist diese strukturelle Massnahme angesichts der Finanzen unseres wichtigsten Sozialwerks notwendig, wenn wir nicht Privatpersonen und Unternehmen durch laufend höhere Abgaben periodisch stärker belasten und damit an Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit einbüssen wollen.
Finanzierungsentwurf sollte nächstes Jahr vorliegen
Die zuständige Kommission des Ständerats hat in der heutigen Sitzung mitgeteilt, dass sie sich ihrer Verantwortung zur Ausarbeitung eines Entwurfs für die Finanzierung der 13. AHV-Rente bewusst ist. Sie wird diesen ausarbeiten und der kleinen Kammer nächstes Jahr zur Abstimmung vorlegen.