Ständerat stellt die Weichen für Observationen

14. Dezember 2017 News

Der Ständerat hat eine Vorlage seiner vorberatenden Kommission angenommen, welche die gesetzliche Grundlage zur Observation von Versicherten im Verdachtsfall schafft.

Der Ständerat hat den Observationsartikel seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) gutgeheissen. Damit nimmt die gesetzliche Grundlage zur Wiederaufnahme der Überwachung von versicherten Personen im Verdachtsfall die erste Hürde. Sie soll nicht nur für die IV, sondern auch für die AHV, die Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung gelten. Die Erfahrungen mit dem Instrument in der IV zeigen, wie wichtig es ist, um Missbrauch zu verhindern. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.