IV-Reform: Integration stärken, Arbeit nicht verteuern
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Absicht des Bundesrates, mit der IV-Reform die berufliche Eingliederung zu stärken und insbesondere den besorgniserregenden Anstieg der Neurenten bei jungen Menschen zu bremsen. Nicht einverstanden ist er mit dem Weg, wie das erreicht werden soll. Insbesondere nicht akzeptabel ist es, dass die IV zu grossen Teilen mit höheren Lohnbeiträgen saniert werden soll. Höhere Lohnabgaben schwächen Arbeitsanreize, verteuern Beschäftigung und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Wer Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren will, darf Arbeit nicht zusätzlich verteuern.
Die finanzielle Entwicklung der Invalidenversicherung (IV) ist ernst. Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Mit der Integrationsreform der IV, die in die Vernehmlassung geschickt wurde, verfolgt der Bundesrat zwei Ziele, die der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) teilt: die berufliche Eingliederung stärken und die IV finanziell stabilisieren. Es bestehen aber Differenzen bezüglich des Wegs, wie dies erreicht werden soll – insbesondere betreffend die Finanzierung.
Integration vor Rente
Positiv beurteilen die Arbeitgeber den verstärkten Fokus auf die berufliche Eingliederung. Besonders dringlich ist die Entwicklung bei jungen Erwachsenen. Die Arbeitgeber unterstützen dabei den Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Die angedachte Integrationsleistung erachten wir als einen interessanten Ansatz: eine befristete Leistung, tiefer als eine IV-Rente. Entscheidend wird allerdings sein, dass die neuen Instrumente tatsächlich den Weg in den ersten Arbeitsmarkt verbessern. Leistungen müssen konsequent auf ihre Wirksamkeit und Arbeitsmarktnähe ausgerichtet sein. Auch eine bessere Fallführung, eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure sowie Aus- und Weiterbildungen, die sich stärker am Arbeitsmarkt orientieren, sind grundsätzlich unterstützenswert.
Einsparungen gehen in die richtige Richtung
Zu begrüssen ist, dass der Bundesrat konkrete Massnahmen zur Senkung der IV-Ausgaben vorschlägt. So soll die Schwelle für den Anspruch auf eine ganze IV-Rente von einem Invaliditätsgrad von 70 auf 80 Prozent angehoben werden. Zudem soll das Taggeld für Personen ohne Unterhaltspflichten analog zur Arbeitslosenversicherung reduziert werden. Auch organisatorische Massnahmen bei den IV-Stellen sollen zur finanziellen Entlastung beitragen. IV-Integrationsreform: berufliche Integration stärken und finanzielle Situation stabilisieren.
Diese Massnahmen weisen in die richtige Richtung. Angesichts der strukturellen finanziellen Probleme der IV müssen die Möglichkeiten auf der Ausgabenseite konsequent ausgeschöpft werden, bevor eine weitere Belastung der Erwerbsarbeit in Betracht gezogen wird.
Höhere Lohnbeiträge sind der falsche Weg
Nicht überzeugend ist deshalb die vorgesehene Erhöhung der Beiträge. Ab 2030 sollen die IV-Beiträge dauerhaft um 0,2 Prozentpunkte steigen, je 0,1 Prozentpunkte für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Hinzu kommt zwischen 2030 und 2039 ein Zusatzbeitrag von 0,6 Prozentpunkten auf dem Einkommensteil über 181’440 Franken. Dieser soll ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen werden.
Eine nachhaltige Sanierung der IV darf nicht primär durch höhere Abgaben auf Arbeit erfolgen. Höhere Lohnbeiträge reduzieren auf Arbeitnehmerseite den finanziellen Ertrag aus Erwerbsarbeit und erhöhen auf Arbeitgeberseite die Beschäftigungskosten. Sie verteuern damit den Faktor Arbeit und belasten die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz – in einer ohnehin unruhigen Zeit voller Unsicherheiten und Kostendruck.
Der Widerspruch der Vernehmlassungsvorlage ist damit offensichtlich: Die IV soll Menschen näher an den Arbeitsmarkt bringen, während ihre Finanzierung gleichzeitig Arbeit verteuert. Das passt nicht zusammen.
Das Parlament im unverantwortlichen Sozialausbaurausch
Während die IV bereits mit erheblichen strukturellen Finanzierungsproblemen kämpft, stehen weitere milliardenschwere Sozialausbauten an. Die 13. AHV-Rente, die Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare, höhere Familienzulagen, Betreuungszulagen und eine neue Familienzeit summieren sich zusammen mit den zusätzlichen Finanzierungslücken der Sozialwerke auf zweistellige Milliardenbeträge. Die Politik muss sich vor dem Verteilen deshalb der Frage stellen, wie die Schweizer Wirtschaft diese kumulierte Zusatzbelastung verkraften soll. Die Arbeitskosten sind bereits hoch. Werden weitere Sozialleistungen über Lohnbeiträge finanziert, steigen die Kosten der Beschäftigung zusätzlich, während zugleich die finanziellen Anreize für Erwerbsarbeit sinken. Das schwächt Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Sozialpolitik darf deshalb nicht Leistung um Leistung beschliessen und die Finanzierung anschliessend auf die Erwerbsarbeit abwälzen. Was sozialpolitisch wünschbar erscheint, muss auch wirtschaftlich tragbar und nachhaltig finanzierbar sein.
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- Barbara Zimmermann-Gerster, Leiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
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