Bundesrat verliert wertvolle Zeit für echte EL-Reform

16. September 2016 News

Ohne wirksame Massnahmen droht den Ergänzungsleistungen (EL) bis 2030 ein weiterer Kostenschub von 5 auf fast 7 Milliarden Franken pro Jahr. Mit seiner «Mini-EL-Reform» verpasst es der Bundesrat, die dringend nötige Modernisierung des EL-Systems anzugehen und es zukunftsfähig zu machen. Auf dem Spiel steht nichts weniger als der Schutz der wirtschaftlich Schwächsten unserer Gesellschaft.

Nahezu unverändert gegenüber der Vernehmlassung verabschiedete der Bundesrat am 16. September 2016 seine Botschaft zur Mini-Reform der Ergänzungsleistungen. Statt mit echten Reformmassnahmen das bewährte System fit für die Zukunft zu machen, setzt er auf punktuelle Sparmassnahmen mit bescheidenem Potenzial.

Symptomatisch für das Vorgehen des Bundesrats ist, dass er alle weiteren im Vernehmlassungsverfahren eingebrachten Vorschläge für eine Stärkung der Eigenverantwortung in den Wind schlägt. So sträubt er sich dagegen, eine Vermögensschwelle für den EL-Bezug oder eine konsequente Missbrauchsbekämpfung einzuführen. Und dies, obwohl sich die Anzeichen verdichten, dass diverse EL-Bezüger eine Liegenschaft im Ausland besitzen und diese nicht deklarieren. Dieses grosse Missbrauchspotenzial geht zulasten der EL-Kasse und ihren ehrlichen Bezügern.

Nötig wären Massnahmen, welche die Steuerung verbessern, indem sie die komplexe Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen entflechten und die Eigenverantwortung stärken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat bereits vor einiger Zeit in einem Positionspapier und in einer Studie Vorschläge dazu präsentiert.

Die EL haben sich als steuerfinanziertes Bedarfssystem grundsätzlich bewährt. Soll die soziale Sicherheit der wirtschaftlich schwächsten Rentnerinnen und Rentner jedoch angesichts der fortschreitenden Alterung langfristig nicht aufs Spiel gesetzt sowie das gegenwärtige Leistungsniveau gehalten werden, braucht es eine tiefergreifende Strukturreform. Es ist schwer verständlich, weshalb der Bundesrat dies jetzt nicht an die Hand nimmt. Denn die jüngere Geschichte (z.B. der IV) hat eindrücklich gezeigt: Wartet man zu lange mit strukturellen Massnahmen in den Sozialwerken, werden zu einem späteren Zeitpunkt umso härtere Einschnitte erforderlich. Diese Art von Politik kann der Schweizerische Arbeitgeberverband nicht mittragen.