AHV: Es ist fünf vor zwölf

29. März 2016 News

Der Abwärtstrend in der AHV setzt sich fort. Das Umlageergebnis für 2015 beträgt minus 579 Millionen Franken; bereits 2014 fiel das Umlageergebnis mit minus 320 Millionen Franken deutlich negativ aus. Aufgrund der schwierigen Situation an den Finanzmärkten fällt 2015 zudem auch das Betriebsergebnis tiefrot aus. Die Augenwischerei muss aufhören. Gefordert ist stattdessen eine rasche Reform der Altersvorsorge mit Fokus auf das Wesentliche: die Sicherung der heutigen Renten.

Die Situation in der AHV verdüstert sich zusehends. Das Vorsorgewerk schliesst 2015 mit einem Umlageergebnis von minus 579 Millionen Franken ab. Bereits 2014 fiel das Umlageergebnis mit minus 320 Millionen Franken deutlich negativ aus. Aufgrund der leistungsschwachen Finanzmärkte fällt 2015 zudem auch das Betriebsergebnis tiefrot aus.

Das zeigt: Der Abwärtstrend in der AHV setzt sich fort – und er wird sich Jahr für Jahr verschärfen. Hauptursache ist die demografische Alterung. Immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen. Die Arbeitgeber warnen schon lange vor den dramatischen Folgen der demografischen Umwälzungen. Das jüngste Umlageergebnis bestätigt einmal mehr, dass es höchste Zeit ist zu handeln – zumal die aktuellen Turbulenzen am Arbeitsmarkt noch gar nicht berücksichtigt sind im Umlageergebnis von 2015. Diese werden sich erst in der nächsten Rechnung niederschlagen.

Gefordert ist nun eine rasche und nachhaltige Reform der Altersvorsorge. Die überkomplexe Vorlage von Bundesrat und Ständerat muss auf das Wesentliche reduziert werden: auf die Sicherung des heutigen Rentenniveaus. Dazu muss der Nationalrat Flagge zeigen und den vom Ständerat initiierten Leistungsausbau in der AHV rückgängig machen. Ebenso muss die grosse Kammer eine griffige Stabilisierungsregel einführen. Nur so wird es uns gelingen, die heutigen Renten für künftige Generationen zu sichern.

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Zur Sicherung der heutigen Renten postulieren die Arbeitgeber folgendes Modell:

AHV:

  • Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide Geschlechter (Anpassung in vier Jahresschritten ab 2018)
  • Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte in zwei Schritten, rechtlich gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren

Berufliche Vorsorge:

  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent mit Kompensation
  • Zusätzliche Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (ab 55 Jahren)

Unverzichtbarer Bestandteil des Modells ist eine griffige Stabilisierungsregel für die AHV:

  • Fällt der AHV-Fonds unter 100 Prozent, so werden Bundesrat und Parlament beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist Korrekturmassnahmen zu ergreifen.
  • Verstreicht diese Frist ungenutzt oder fällt der AHV-Fonds unter 80 Prozent, setzt folgender Automatismus ein: Das Referenz-Rentenalter wird in Monatsschritten um maximal 24 Monate angehoben, zudem wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht.