2. Säule sichern und Zusatzbeiträge verhindern

6. Januar 2010 Medienmitteilungen

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Renditen an den Kapitalmärkten werden höhere Renten ausbezahlt als angespart wurden. Das führt zu immer grösseren Löchern in den Pensionskassen. Persönlichkeiten der Wirtschaftsverbände und Pensionskassen unterstreichen darum die Notwendigkeit einer Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes. Ohne diese Massnahme müssen letztlich die Erwerbstätigen für die Rentenlöcher aufkommen.

Heute sind in der zweiten Säule wegen der längeren Rentenbezugsdauer und der sinkenden Renditen jährlich 600 Mio. Franken Renten ungedeckt. Dieses Loch wird zunehmend grösser, wenn der Umwandlungssatz zu hoch bleibt. Für Rudolf Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, ist klar: „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Lasten gerecht verteilt werden.“ Stämpfli betont, dass es nicht angehen kann, die Finanzierungslast zu hoher künftiger Renten alleine den aktiven Versicherten zu übertragen und ihnen damit höhere Lohnabzüge aufzubürden: „Es ist ein Akt der Fairness unter den Generationen, die finanziellen Lasten der Älteren nicht auf die Jüngeren zu verlagern.“

“Ungedeckte Rechnungen bei der Altersvorsorge”
Auch für den Präsidenten des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse, Gerold Bührer, ist die Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes ein zwingend notwendiger Schritt: „Die Gegner sprechen von Rentenklau, tatsächlich ist es aber ein Diebstahl an den Erwerbstätigen und der kommenden Generation, wenn der Umwandlungssatz nicht angepasst wird.“ Ungedeckte Rechnungen bei der Altersvorsorge schaden dem Vertrauen in die soziale Sicherheit und können sich in Zukunft zu einem gewaltigen Standortnachteil entwickeln. Denn während immer mehr Menschen pensioniert werden, rücken immer weniger Erwerbstätige nach. „Wir müssen jetzt handeln, um die 2. Säule langfristig für alle zu sichern“, schliesst Bührer.

Denn andere Sozialversicherungen sind bereits stark unter Druck geraten. Der Finanzierungsbedarf z.B. bei der Arbeitslosenversicherung, der Mutterschaftsversicherung und auch der Krankenversicherung wird in absehbarer Zeit zu Mehrkosten für die Erwerbstätigen führen. „Dies geht so nicht“, sagt Hans-Ulrich Bigler vom Schweizerischen Gewerbeverband: „Der Widerstand der Linken und der Gewerkschaften gegen die Anpassung des Umwandlungssatzes ist für mich unverständlich. Wer diese Korrektur verhindern will, setzt die Stabilität der 2. Säule leichtfertig aufs Spiel und handelt unverantwortlich.“

“Unsichere 2. Säule vermeiden”
Neben der Lebenserwartung bestimmt die Rendite, wie hoch der Umwandlungssatz für die jährlich ausbezahlte Rente ist. Die eingerechnete Rendite muss von den Pensionskassen garantiert werden. Mit dem Satz, der heute gilt, müssen die Pensionskassen fast fünf Prozent Zins erreichen. „Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu kaum erfüllbaren Leistungsversprechen zulasten der Jungen und zu einer Umverteilung der Erträge“, bestätigt Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP. Bleibt der Umwandlungssatz zu hoch, sind die Pensionskassen gezwungen, einen Teil des Rentenvermögens in risikoreiche Anlagen anzulegen. „Das macht die 2. Säule unsicher und ist nicht im Sinne der Versicherten“, sagt Ryter.

Diese Situation unterstreicht auch Suzanne Steiner-Weck, Arbeitnehmervertreterin im Stiftungsrat der Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE): „Finanziell sicher ist eine Kasse, die gegenüber ihren Versicherten Verpflichtungen eingeht, die sie realistischerweise erfüllen kann.“ Werden die Pensionskassen per Gesetz gegenüber den Versicherten verpflichtet, Versprechungen zu machen, die der Lebens- und Renditeerwartung nicht entsprechen, bringt dies die Führungsorgane, die aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern bestehen, in Bedrängnis.