Weiterbildungsgesetz: Nationalrat gegen Appell an Arbeitgeber

18. März 2014 News

Der Nationalrat spricht sich – im Unterschied zum Ständerat – gegen einen gesetzlichen Appell an die Arbeitgeber aus, wonach diese die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden begünstigen sollen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid des Nationalrats – verhindert er doch unnötige Rechtsunsicherheiten. Nun wird sich einmal mehr der Ständerat mit dieser Frage befassen müssen.

Der Nationalrat will im Weiterbildungsgesetz nicht festschreiben, dass die Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden «begünstigen» sollen. Der Beschluss widerspricht der Position des Bundesrats und den Beschlüssen des Ständerats. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid des Nationalrats (99 zu 90 Stimmen) – verhindert er doch unnötige Rechtsunsicherheiten: Es ist ungewiss, was «begünstigen» im konkreten Fall bedeutet. Der Nationalrat stellt damit auch klar, dass sich die öffentliche Hand im weitgehend privat organisierten und privat verantworteten Weiterbildungsbereich regulatorisch zurückhalten muss.

Gesetzliche Appelle sind auch deswegen nicht nötig, weil Weiterbildungen im gegenseitigen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden in der Schweiz bereits ausreichend unterstützt bzw. besucht werden. Nicht zuletzt im Bereich der Lehrlingsausbildung (als Teil der formalen Bildung) demonstriert die Wirtschaft, dass es keine Appelle braucht, damit sich die Arbeitgeber engagieren.

Zudem versteht das Weiterbildungsgesetz unter Weiterbildung die nicht-formale Bildung – also Konferenzen, Kurse, Seminare oder Privatunterricht in allen beruflichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Bereichen. Ein gesetzlicher Appell an die Arbeitgeber könnte sich jedoch nur auf die berufsorientierte Weiterbildung beziehen. – Das Geschäft geht zur weiteren Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.