Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Transparente Finanzierung stärkt die höhere Berufsbildung

Der Bundesrat hat im Januar den Entwurf für eine Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Damit erfolgt ein wichtiger Schritt zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Die Vorarbeiten in den letzten Jahren wurden intensiv durch den Schweizerischen Arbeitgeberverband begleitet.

Bei der Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes geht es um die Subventionierung der vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen. Ziel ist die Entlastung der Teilnehmenden und damit eine Angleichung der direkten Ausbildungskosten für die Studierenden der höheren Berufsbildung an jene der Hochschulstudierenden.

Eidgenössische Prüfungen sind ein Sonderfall in der Bildungswelt, denn sie regeln nicht die Ausbildung selber, sondern nur deren Abschluss. Die Prüfungsvorbereitung kann daher äusserst flexibel und bedürfnisgerecht erfolgen, allerdings versagen herkömmliche Modelle der Subventionierung. Der Vorschlag des Bundesrates sieht daher folgende Änderungen vor:

Aus Sicht der Arbeitgeber sind diese Modellelemente zu begrüssen. Sie entsprechen der Forderung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, dass sich die öffentliche Hand in der höheren Berufsbildung in Ergänzung zum privaten Engagement der Studierenden und ihrer Arbeitgeber systematisch finanziell engagieren soll.

Arbeitgeber beteiligen sich massgeblich

Angesichts der grossen Unterschiede zwischen den öffentlichen Beiträgen für die Hochschulen und für die höhere Berufsbildung ist ein zusätzliches staatliches Engagement angezeigt. Diesem Engagement sind jedoch auch Limiten gesetzt, um den bewährten Investitionscharakter dieses Bildungstyps zu erhalten. Eines der herausragenden Merkmale der höheren Berufsbildung ist zudem die Tatsache, dass sich die Unternehmen in bedeutendem Umfang an den Ausbildungskosten beteiligen. Die selektive finanzielle Unterstützung der Studierenden durch ihre Arbeitgeber führt zu einer Auswahl von Kandidaten, die für die Ausbildung geeignet sind und über realistische Möglichkeiten zum beruflichen Aufstieg verfügen.

Die Subjektorientierung sorgt für einen fairen Wettbewerb der Anbieter und verhindert eine «Verschulung» oder zusätzliche Regulierungen der entsprechenden Ausbildungen. Die heutige Situation ist hingegen unübersichtlich und intransparent und führt potenziell zu Marktverzerrungen zwischen öffentlichen, privaten und Verbandsinstitutionen.

Unbürokratische Umsetzung gefragt

Neben den in der Vernehmlassung anstehenden Gesetzesänderungen ist auch bereits der Vollzug des neuen Finanzierungssystems vertieft zu diskutieren. Hier geht es darum, für die Prüfungsträger, die Teilnehmenden und ihre Arbeitgeber sowie die Verwaltung praktikable und unbürokratische Mechanismen zu etablieren.

Die Meinungsbildung findet derzeit in den Branchenverbänden sowie regionalen Arbeitgeberorganisationen sowie in breiten Kreisen der Berufsbildung statt.

Ihre Ansprechperson

Nicole Meier

Ressortleiterin Bildung und Berufliche Aus- und Weiterbildung

nicole.meier@arbeitgeber.ch

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