Kinder- und Jugendpolitik: unnötige und unklare Vorlage abgelehnt

1. Dezember 2015 News

Der Ständerat will keine Verfassungsgrundlage für die Kinder- und Jugendförderung. Damit ist eine entsprechende parlamentarische Initiative vom Tisch. Zu Recht. Die Auswirkungen einer «aktiven Kinder- und Jugendpolitik» für die Arbeitgeber wären zu unklar gewesen.

Der Ständerat will die Kinder- und Jugendförderung nicht in der Verfassung verankern. Eine entsprechende parlamentarische Initiative lehnt er einstimmig ab. Nachdem bereits der Nationalrat bloss einen Teil der Vorlage angenommen hatte, ist sie nun ganz vom Tisch.

Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband sieht keinen Handlungsbedarf für eine verstärkte Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendförderung. Mit dem erst 2013 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Unterstützung ausserschulischer Jugendarbeit und der Lancierung entsprechender Programme hat der Bundesrat auf neue Bedürfnisse in diesem Bereich bereits reagiert. Eine Verfassungsgrundlage für die Kinder- und Jungendförderung ist somit unnötig.

Die Vorlage liess zudem offen, was unter einer «aktiven Kinder- und Jugendpolitik» zu verstehen gewesen wäre. Auch wenn das Verfassungsbegehren primär die Zivilgesellschaft betraf: Es wäre unklar gewesen, ob und wie die entsprechenden «Grundsätze» (insbesondere zur Mitwirkung von Jugendlichen) die Arbeitgeber tangiert hätten. Der Ständerat hat die Initiative daher zu Recht versenkt.