Sinnvoller Kompromiss des Nationalrats in der höheren Berufsbildung

15. September 2016 News

Bei der höheren Berufsbildung sind sich die beiden Räte einig, dass der Staat Absolventen von Vorbereitungskursen für eidgenössische Prüfungen besser unterstützen muss. Der Ständerat will aber Beiträge an Kurskosten schon vor Abschluss der Prüfungen ausbezahlen lassen. Damit stellt er das ausgeklügelte Finanzierungssystem des Bundesrats auf den Kopf. Der Nationalrat bietet nun Hand für einen sinnvollen Kompromiss.

Der Bundesrat will das System der eidgenössischen Prüfungen stärken und sich an den Kosten der Kursteilnehmer für Vorbereitungskurse finanziell beteiligen. Kursabsolventen sollen nach Abschluss der offiziellen Prüfung, unabhängig vom Prüfungserfolg, einen Teil der Vorbereitungskosten zurückerstattet erhalten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet dieses neue Finanzierungssystem. Es schafft die Grundlage für eine einfache, faire und transparente Unterstützung durch die öffentliche Hand in diesem wichtigen Bildungsbereich.

Der Ständerat hat vorgeschlagen, Kursteilnehmer schon vor Prüfungsabschluss finanziell zu entschädigen. Denn er befürchtet, Interessierte könnten sich sonst von einer höheren Berufsbildung abschrecken lassen. Diese Befürchtung ist jedoch in den allermeisten Fällen unberechtigt. Von den 300 Millionen Franken Marktvolumen für Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen werden laut Schätzungen rund 250 Millionen Franken (über 80%) von privater Seite geleistet. Lediglich 50 Millionen Franken steuert die öffentliche Hand bei. Der Bund wird nun 2017-2020 sein Engagement massiv von 50 auf 135 Millionen Franken im Jahr 2020 ausweiten. Es ist daher kaum vorstellbar, dass massive Systemprobleme aufgrund einer «Vorfinanzierungsthematik» auftreten.

Überdies stecken die Absolventen, die bereits einen Berufsabschluss in der Tasche haben, kaum in finanziellen Nöten. Ein Abschluss in der höheren Berufsbildung verspricht ausserdem eine deutliche Lohnsteigerung. Schliesslich definieren die Branchen auch die Qualifikationen selbständig. Die Durchführungskosten von Vorbereitungskursen verantworten die Ausbildungsinstitutionen und die Verbände in Eigenregie – ohne die öffentliche Hand.

Der Vorschlag des Ständerats würde zwangsläufig zu einer staatlichen Regulierung von Kursen und zu einer Einschränkung der Prüfungsvorbereitung führen. Dies widerspricht dem System der eidgenössischen Prüfungen, das auf Bildungswillige mit unterschiedlichen Voraussetzungen ausgerichtet ist und verschiedene Wege zulässt. Der Vorschlag des Ständerats ist umso gravierender, als er auch jene Kursteilnehmer finanzieren würde, die gar keine Abschlussprüfung ablegen. Das entspricht weder einer sinnvollen Verwendung der Finanzmittel noch einer gezielten För-derung von anerkannten Abschlüssen.

Der Nationalrat hat die Problematik erkannt und nun vorgeschlagen, dass der Bund «auf begründetes Gesuch hin» Teilbeiträge gewährt. Dadurch würden nur jene Kursteilnehmer vorfinanziert, die auch wirklich darauf angewiesen sind. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist der Ständerat gut beraten, dem Kompromiss des Nationalrats zu folgen. Denn dieser gewährleistet ein sinnvolles und faires Finanzierungssystem, das zudem finanzielle Härtefälle gezielt unterstützt.