Bessere Finanzierung der höheren Berufsbildung auf der Zielgeraden

29. November 2016 News

Der Ständerat hat einen wichtigen Schritt zu einer besseren Finanzierung der höheren Berufsbildung getan. Er folgt dem Antrag seiner Kommission, wonach der Bund Teilnehmern von Vorbereitungskursen auf eidgenössische Prüfungen in Härtefällen auf Antrag Teilbeiträge gewähren kann.

Absolventen von eidgenössischen Prüfungen sollen finanziell entlastet werden. In diesem Grundsatz waren sich die beiden Kammern schon vor der Wintersession einig. Im Gegensatz zum Nationalrat wollte der Ständerat jedoch ursprünglich eine mindestens jährliche Auszahlung der Beiträge – bereits vor Absolvierung der Prüfung. Das hätte das System jedoch stark verkompliziert und auch jene Kursteilnehmer finanziert, die keine Abschlussprüfung ablegen.

Dies hat der Ständerat nun erkannt und ist der Mehrheit seiner Kommission (WBK-SR) gefolgt: Bei Härtefällen sollen die betroffenen Kursabsolventen vorab Teilbeträge beantragen können. Es besteht somit nur noch eine winzige Differenz im Wortlaut zur Version des Nationalrats, der Anfang der zweiten Sessionswoche die gesetzlichen Grundlagen wohl definitiv verankern wird. Die Arbeitgeber begrüssen dieses neue Finanzierungssystem. Es schafft die Grundlage für eine einfache, faire und transparente Unterstützung durch die öffentliche Hand in diesem wichtigen Bildungsbereich.