Die durch die Corona-Krise notwendig gewordenen Verhaltensregeln und Empfehlungen des BAG haben viele Arbeitgeber dazu veranlasst, ihre Mitarbeiter ins Home Office zu beordern. Damit ist diese Arbeitsform vermehrt in den Fokus gerückt. In der rechtlichen Beurteilung klar sind sowohl die jetzige Ausnahmesituation wie der Normalfall.
Angesichts stark gesunkener Infektionszahlen hat der Bundesrat vielerorts erwartete Lockerungen und eine Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» beschlossen. Damit hellt sich die düstere Lage für die Schweizer Wirtschaft etwas auf. Trotzdem bleibt eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung für die Arbeitgeber nötig.
In den meisten Fällen steht dem Arbeitnehmer ein fix eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung. Home Office kann die Arbeit vor Ort ergänzen und führt deshalb in der Regel nicht zu notwendigen Mehraufwendungen für den Arbeitnehmer. Stellt er im Einverständnis mit dem Arbeitgeber selbst Geräte und Material für die Ausführung der Arbeit zur Verfügung, kann eine Entschädigung vereinbart werden. Das gilt auch in der jetzigen Corona-Krise.
Um die horrenden Defizite der Arbeitslosenversicherung abzutragen, will der Bundesrat dieses Jahr 20,2 Mrd. Franken einschiessen. Dass er dabei auf eine Erhöhung der Lohnbeiträge verzichtet, ist etwas Balsam für die ohnehin stark angeschlagene Wirtschaft. Die Arbeitgeber begrüssen ebenfalls die weiteren Schritte zu einer Normalisierung des Wirtschaftslebens.
Ein neues Programm will Schweizer KMU bei der Weiterbildung unter die Arme greifen. Davon profieren können auch die Mitglieder der #LifelongLearning-Kampagne.
Gemäss den vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Zahlen zur Arbeitszeit ging die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitmitarbeiter um 15 Minuten zurück. Die Anzahl jährlicher Ferienwochen stieg von 5,1 auf 5,2 Wochen an. International betrachtet und mit Berücksichtigung von vollzeit- und teilzeitarbeitenden Personen zählte die Schweiz mit 35 Stunden und 36 Minuten zu den EU/Efta-Ländern mit den niedrigsten tatsächlichen Arbeitszeiten pro Woche.