Im Jahr 2008 waren 3,3% aller Stellen in der Schweiz sogenannt atypisch-prekär; deren zentrales Merkmal ist Unsicherheit, die nicht erwünscht ist. Eine Studie zeigt, dass seit 2002 vorab die Zahl befristeter Anstellungen sowie die Arbeit auf Abruf leicht zugenommen haben. Betroffene bleiben jedoch oft nur kurz in solchen Arbeitsverhältnissen.
Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 2% zu belassen. Damit soll das Kapital der zweiten Säule auch nächstes Jahr mit diesem Satz verzinst werden.
Der Bundesrat hat entschieden, dass die Leistungsanpassungen in der Arbeitslosenversicherung am 1. April 2011 in Kraft treten. Gleichzeitig eröffnete er die Vernehmlassung zur Verordnung. Die Stimmberechtigten nahmen die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) am 26. September an.
Nicht nur im Alltag vieler berufstätiger Personen und in den Medien ist Weiterbildung verstärkt präsent. Auch die Politik beschäftigt sich damit. Sie muss die bestehenden Verfassungsbestimmungen zur Weiterbildung sinnvoll umzusetzen.