Arbeitslosenversicherung: Leistungen werden auf April 2011 angepasst

1. Oktober 2010 News

Der Bundesrat hat entschieden, dass die Leistungsanpassungen in der Arbeitslosenversicherung am 1. April 2011 in Kraft treten. Gleichzeitig eröffnete er die Vernehmlassung zur Verordnung. Die Stimmberechtigten nahmen die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) am 26. September an.

Am 26. September 2010 hatte das Stimmvolk die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mit 53,3% angenommen. Die Linke forderte daraufhin, die Revision frühestens 2012 in Kraft zu setzen. Mit diesem Begehren kam sie nicht zum Ziel. Bereits auf Anfang 2011 treten die Erhöhung der Lohnabzüge von 2% auf 2,2% sowie das Solidaritätsprozent auf Einkommen zwischen 126 000 Franken und 315 000 Franken in Kraft.

Mehr Zeit, um sich auf die neue Situation vorzubereiten
Der Bundesrat habe im Verlauf der Beratungen zur Gesetzesrevision mehrmals darauf hingewiesen, dass er bei der Einführung des neuen Gesetzes auf die Wirtschaftslage Rücksicht nehmen werde, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit. Für 2010 ist ein Wachstum von 2,7% prognostiziert, für 2011 eines von 1,2%. Auch der Arbeitsmarkt hat profitiert. Für 2010 wird mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,9%, für 2011 von 3,7% gerechnet.

Um den kantonalen Vollzugsbehörden und den Arbeitslosenkassen genügend Zeit für die Anpassungen an das neue AVIG einzuräumen, hat der Bundesrat beschlossen, das revidierte AVIG auf den 1. April 2011 in Kraft zu setzen. Damit sollen die von der Arbeitslosigkeit stark betroffenen Regionen und auch die Arbeitslosen mehr Zeit erhalten, um sich auf die neue Situation vorzubereiten.

Vernehmlassung zur Verordnung dauert bis 8. Januar 2011
Der Bundesrat hat zudem am 1. Oktober 2010 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Januar 2011.