Mindestzinssatz der 2. Säule bleibt bei 2%

1. Oktober 2010 News

Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 2% zu belassen. Damit soll das Kapital der zweiten Säule auch nächstes Jahr mit diesem Satz verzinst werden.

Der Bundesrat folgt mit seinem Entscheid der Empfehlung der Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission). Zu beachten sei, dass die negative Entwicklung der Aktienmärkte als Folge der Finanzkrise bisher noch nicht habe kompensiert werden können, schreibt das Departement des Innern (EDI) in seiner Mitteilung. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Forderung der Arbeitgeber erfüllt
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission empfohlene Formel ergebe per Ende Juli 2010 einen Wert von 2,18% und per Ende August einen solchen von 2,08%, hält der Bundesrat fest. Mit seinem Entscheid entspricht er mitunter der Forderung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der sich für einen Satz von maximal 2% ausgesprochen hatte. Die Gewerkschaften hatten für einen Mindestzinssatz von 2,75% votiert.

Die BVG-Kommission sprach sich für 2% aus, nachdem sie Mindestzinssätze zwischen 1,5% und 2,75% geprüft hatte. Die Prüfung habe zwar gezeigt, so die Kommission im August, dass der Zinssatz nächstes Jahr bei 2,18% liegen müsste. Da es an den Finanzmärkten in den letzten Wochen aber zu deutlichen Baissen gekommen sei, habe sich die Kommission für einen vorsichtigen Kurs ausgesprochen.

Mindestzinssatz liegt seit Anfang 2009 auf 2%
Der Mindestzinssatz von 2% gilt seit Anfang 2009. Bereits letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern. Im Jahr 2008 hatte der Mindestzinssatz noch bei 2,75% gelegen. Angesichts der gravierenden Finanzkrise hatte der Bundesrat im Herbst 2008 aber beschlossen, den Zinssatz auf 2% zu senken. Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der auf den Löhnen zwischen 20 520 Franken und 82 080 Franken erhoben wird.