Daniela BaumannDie meisten Schweizer Unternehmen halten nichts von der 1:12-Initiative. Das bestätigt auch eine Umfrage des Branchenverbands Swissmem. Weshalb genau? Welche Konsequenzen würden die Firmen bei einer Annahme befürchten? Wir haben dazu stellvertretend für die Arbeitgeber in der…
Die Neuregelung der Aus- und Weiterbildungskosten ist bildungs- und praxisfreundlich. In der Schlussabstimmung der Herbstsession bestätigten die Räte zudem zwei wichtige Punkte im Rahmen der Neuregelung: Arbeitnehmer müssen arbeitgeberseitig finanzierte Aus- und Weiterbildungen nicht als Einkommen versteuern und Selbstständigerwerbende können Aus- und Weiterbildungskosten für ihre Angestellten als Aufwand geltend machen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut, dass der Bundesrat die «1:12»-Initiative deutlich ablehnt. Laut Bundesrat dürfte sich das Ziel der Initiative, das Gefälle zwischen den höchsten und den tiefsten Löhnen zu reduzieren, für viele Lohnbezüger als Eigentor erweisen.
Die aktuelle Diskussion über die sogenannte Vertrauensarbeitszeit entzündet sich an einer gesetzlichen Regelung, welche aus dem letzten Jahrhundert stammt. Diese detaillierte Regelung stammt aus einer Zeit, in welcher industrielle Schwerarbeit das Bild des Erwerbslebens prägte und die Zeiterfassung einen anderen Stellenwert hatte als heute.
Die kantonalen Volkswirtschafts- und Finanzdirektoren befürchten, dass eine Annahme der «1:12»-Initiative den flexiblen Schweizer Arbeitsmarkt, Arbeitsplätze und die Sozialpartnerschaft aufs Spiel setzt. Zudem warnen sie vor den drohenden Ausfällen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Auch der absehbare Mehraufwand für die Kantone angesichts einer landesweiten staatlichen Lohnkontrolle bereitet den Volkswirtschafts- und Finanzdirektoren Sorge.
Der neue Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller sagt, dass die Kontrolle von Lohndumping durch flankierende Massnahmen ungenügend sei. Und er ist überzeugt, dass die Leute vom Gewerbe bei der «1:12»-Initiative ein Nein einlegen werden.