Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert, dass die Reform der Altersvorsorge zügig und entschlossen angegangen wird. Damit das Rentenniveau gehalten werden kann und das Fuder nicht überladen wird, muss sie zudem in vernünftigen Portionen und mit klaren Prioritäten erfolgen. Bei den Massnahmen sollte die schrittweise Anpassung des Referenz-Rentenalters im Vordergrund stehen – und nicht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Mit jährlichen Ausfällen von bis zu 2,5 Milliarden Franken bei der AHV und Mindereinnahmen alleine auf Bundesebene von bis zu 1,5 Milliarden Franken ist das Schadenspotenzial der 1:12-Initiative noch viel höher als bisher angenommen. Dies zeigt eine Studie der Universität St. Gallen im Auftrag des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Für die Kantone errechnet die Studie zusätzliche unterschiedliche Ausfälle von bis minus 400 Mio. (ZH), minus 220 Mio. (VD) und minus 40 Mio. (LU). Auf die KMU-Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger kommen massive Steuer- und Beitragserhöhungen zu.
Die Ausbildung als Fundament einer gesunden Wirtschaft sowie die Freiheit und Verantwortung in der Arbeitgeberpolitik: Diese Themen standen im Zentrum des ARBEITGEBERTAGS 2013. Er wurde geprägt von den Auftritten von Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV), und Gastreferent Hubertus von Grünberg, Verwaltungsrats-Präsident des ABB-Konzerns, sowie einem Podiumsgespräch mit prominenten Gästen. Zudem hat Roland A. Müller von Thomas Daum das Amt des SAV-Direktors übernommen.
Die demografische Entwicklung stellt für die Altersvorsorge in der Schweiz eine finanzielle Belastungsprobe dar. Es ist deshalb nötig, rechtzeitig zu handeln. Der Bundesrat hat heute seine im letzten November präsentierten Leitlinien konkretisiert. Dabei setzt er zu wenig auf die schrittweise Anpassung des Referenz-Rentenalters an die Lebenserwartung und zu stark auf happige Erhöhungen der Mehrwertsteuer.
Der Absturz der IV-Revision 6b war voraussehbar: Mit der Aufsplittung der Vorlage in zwei Teile wurde das Begräbnis eingeläutet. Nun ist sie ganz vom Tisch. Damit fehlt der letzte Schritt zur nachhaltigen Sanierung der IV. Bundesrat und Parlament stehen in der Pflicht: Im Sinne einer «technischen Revision» sollte der Bundesrat die unbestrittenen Teile rasch wieder zum Beschluss vorlegen. Sobald sich Abweichungen vom Sanierungspfad abzeichnen, muss das Parlament zudem die Beratung der zurückgestellten Massnahmen wieder aufnehmen.
Neue Regulierungen bei den Löhnen und auf dem Arbeitsmarkt gefährden den Erfolg des Wirtschaftsstandorts Schweiz: Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die «1:12»-Initiative deshalb genauso ab wie eine gesetzliche Sozialplanpflicht für Unternehmen. Zudem fordert er, dass Reform-Versprechen bei den Sozialwerken eingehalten werden und die Sanierung der nach wie vor hoch verschuldeten Invalidenversicherung konsequent vollendet wird.