Nach dem Ständerat sagt nun auch der Nationalrat «Ja» zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Somit können Berufsbildnerinnen und -bildner sowie Praxisbildnerinnen und -bildner auch während Kurzarbeit ihren Ausbildungsaufgaben nachkommen.
Der Nationalrat hat sich erneut klar gegen eine Verkürzung der Arbeitszeiten ausgesprochen. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, wäre die Wirtschaft mit einer Annahme doch massiv unter Druck gesetzt worden. Die immer wiederkehrenden Forderungen nach einer Arbeitszeitverkürzung dürften mit diesem Entscheid erst einmal vom Tisch sein.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes für das Jahr 2024. Die Arbeitgeber können diesen Schritt nicht nachvollziehen.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die schweizerische Vorsorge baut auf drei Säulen auf, die sich einerseits gegenseitig ergänzen und andererseits der Sicherung…
Die WBK-S tritt deutlich ein auf das «Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern». Unverständlicherweise lässt sie jedoch auch einen Finanzierungs-Ansatz prüfen, der praktisch vollumfänglich die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen würde. Bliebe es beim momentanen Finanzierungssystem, würden die Arbeitgeber die Vorlage entschieden ablehnen.