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Keine AHV-Abzüge mehr für «Sackgeldjobs»
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2015 in mehreren Verordnungen der Sozialversicherungen Änderungen vorgenommen. Dazu gehört die Anpassung verschiedener Parameter in AHV, IV, EO, EL und BVG an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung. Zudem werden geringfügige Löhne von jungen Leuten in Privathaushalten künftig von der AHV-Beitragspflicht befreit.