Insbesondere die demografische Bevölkerungsentwicklung wird dazu führen, dass wir darauf angewiesen sein werden, dass auch ältere Mitarbeitende bis zur Pensionierung und sogar darüber hinaus dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Aus Arbeitgebersicht gilt es, einige Irrtümer und Fehlanreize zu beseitigen, welche dazu führen, dass ältere Mitarbeitende aus dem Arbeitsprozess ausscheiden.
Als Konsequenz der angenommenen Masseneinwanderungs-Initiative hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat vorgelegt, um mit der EU über das Personenfreizügigkeitsabkommen zu verhandeln. Es ist aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ausgewogen. Zentral sind der Erhalt der bilateralen Verträge und ein verhältnismässiger Kontrollaufwand zum Schutz der hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Der Bundesrat erhöht erstmals seit 2008 den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung – und zwar von 126’000 auf 148’200 Franken. Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Januar 2016 und ist auch für die Arbeitslosenversicherung und die IV massgebend.
Der Lehrplan 21 ist ein willkommener bildungspolitischer Schritt. Einerseits harmonisiert er die Bildungsziele mehrerer Kantone, andererseits orientiert er sich an Kompetenzen. Offen ist allerdings, wie er inskünftig weiterentwickelt wird.
In der Schweiz fehlt es an Fachkräften, insbesondere an Ingenieuren und Technikerinnen. Bund, Kantone, Bildungsinstitutionen und Privatwirtschaft unternehmen bereits viel, um Gegensteuer zu geben. Doch die Ecopop-Initiative droht uns allen einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Wird die Ecopop-Initiative umgesetzt, so kann das heutige Niveau in der Gesundheitsversorgung nicht gehalten werden. Das Schweizer Gesundheitswesen wäre von einem Ja zur Initiative vital betroffen.