Die Sozialkommission des Nationalrats fordert die Wirtschaftskommission in einem Mitbericht dazu auf, bei der Verknüpfung von Steuervorlage 17 und AHV auf Lohnbeiträge zur Finanzierung der AHV zu verzichten. Stattdessen will die Sozialkommission zu Recht den Bundesbeitrag an die AHV stärker erhöhen und die Finanzierung mit der Angleichung des Rentenalters ergänzen.
Der Bundesrat hat das bisherige Verhandlungsmandat und damit auch seine Absicht bestätigt, mit der Europäischen Union ein Rahmenabkommen abzuschliessen. Die Differenz zwischen der Schweiz und der EU bei den flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit will er über den Sommer mit den Sozialpartnern und den Kantonen diskutieren. Die Arbeitgeber erachten es als zentral, dass die Schweiz weiterhin über den Arbeitnehmerschutz eigenständig entscheiden und das Schutzniveau damit halten kann.
In einer Ära von Polarisierung und Populismus muss sich die Sozialpartnerschaft wieder vermehrt dem traditionellen Dialog und Pragmatismus verpflichten. So wichtig eine verlässliche Sozialpartnerschaft für die Wirtschaft ist, so unentbehrlich ist eine vertrauensbildende Politik, die sich von einer falsch verstandenen Kompromisskultur abwendet. Im Mittelpunkt des diesjährigen ARBEITGEBERTAGS stand ausserdem, wie die Schweiz im Bildungswettbewerb fit bleibt.
Der Bundesrat hat seine Vorlage zur AHV-Reform in die Vernehmlassung geschickt. Mit ihrem Vorschlag rückt die Landesregierung weiterhin nicht davon ab, die strukturellen Probleme der AHV mit massiven Zusatzfinanzierungen zu übertünchen, statt sie an der Wurzel zu packen.
Die Arbeitgeber stehen einer Verknüpfung der Steuervorlage 2017 mit der AHV unverändert kritisch gegenüber. Die sachfremde Koppelung trägt nichts zur Wirksamkeit der Steuerlösung bei und greift in den Reformprozess von AHV und BVG ein. Setzt die Politik trotzdem auf eine Verknüpfung, kommen höhere Lohnbeiträge nur in Verbindung mit der Erhöhung des Rentenalters von Frau und Mann um je ein Jahr auf 65/66 in Frage.
Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) hat einen ergänzten Vorschlag für die Steuervorlage 17 vorgestellt. Als neues Element schlägt sie einen «sozialen Ausgleich» über die AHV vor. Diese Verknüpfung von Steuer- und Sozialpolitik ist für die Arbeitgeber höchst fragwürdig.