Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Arbeitsmarkt News

Verständliche Rahmenbedingungen für Tankstellenshops

Schweizweit 24 Tankstellen müssen nachts während 4 Stunden ihr Shop-Angebot absperren oder abdecken. Gleichzeitig dürfen die eigentlichen Tankstellen und dazugehörige Gastronomiebetriebe rund um die Uhr geöffnet sein. Mit der Revision des Arbeitsgesetzes wird diese absurde Situation aufgehoben – ohne dass das Tankstellen-Personal mehr Nachtarbeit leisten muss. Zusammen mit einem breit abgestützten Gewerbe- und Wirtschaftskomitee unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband die Anpassung des Arbeitsgesetzes.

Schweizweit 24 Tankstellen müssen nachts während 4 Stunden ihr Shop-Angebot absperren oder abdecken. Gleichzeitig dürfen die eigentlichen Tankstellen und dazugehörige Gastronomiebetriebe rund um die Uhr geöffnet sein. Mit der Revision des Arbeitsgesetzes wird diese absurde Situation aufgehoben – ohne dass das Tankstellen-Personal mehr Nachtarbeit leisten muss.

Bei Kunden sorgen die aktuellen Verkaufsverbote für Unverständnis und Ärger, bei Shop-Betreibern und Mitarbeitern provozieren sie Fragen. Verständliche und zuverlässige Rahmenbedingungen sind nötig. Zusammen mit einem breit abgestützten Gewerbe- und Wirtschaftskomitee unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband deshalb die Revision des Arbeitsgesetzes, über die am 22. September abgestimmt wird.

Ihre Ansprechperson

Daniella Lützelschwab

Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)

daniella.luetzelschwab@arbeitgeber.ch

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