Verständliche Rahmenbedingungen für Tankstellenshops
Schweizweit 24 Tankstellen müssen nachts während 4 Stunden ihr Shop-Angebot absperren oder abdecken. Gleichzeitig dürfen die eigentlichen Tankstellen und dazugehörige Gastronomiebetriebe rund um die Uhr geöffnet sein. Mit der Revision des Arbeitsgesetzes wird diese absurde Situation aufgehoben – ohne dass das Tankstellen-Personal mehr Nachtarbeit leisten muss. Zusammen mit einem breit abgestützten Gewerbe- und Wirtschaftskomitee unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband die Anpassung des Arbeitsgesetzes.
| Daniella Lützelschwab
Schweizweit 24 Tankstellen müssen nachts während 4 Stunden ihr Shop-Angebot absperren oder abdecken. Gleichzeitig dürfen die eigentlichen Tankstellen und dazugehörige Gastronomiebetriebe rund um die Uhr geöffnet sein. Mit der Revision des Arbeitsgesetzes wird diese absurde Situation aufgehoben – ohne dass das Tankstellen-Personal mehr Nachtarbeit leisten muss.
Bei Kunden sorgen die aktuellen Verkaufsverbote für Unverständnis und Ärger, bei Shop-Betreibern und Mitarbeitern provozieren sie Fragen. Verständliche und zuverlässige Rahmenbedingungen sind nötig. Zusammen mit einem breit abgestützten Gewerbe- und Wirtschaftskomitee unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband deshalb die Revision des Arbeitsgesetzes, über die am 22. September abgestimmt wird.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.