Vaterschaftsurlaub ist auch ohne Gesetz möglich

20. September 2018 News

Nach der Ständeratskommission hat sich auch die Bildungskommission des Nationalrats für einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub ausgesprochen. Eine gesetzlich verordnete Einheitsregelung, die durch die Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung überdies die Lohnkosten weiter verteuert, ist aus Sicht der Arbeitgeber jedoch unnötig.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat einer parlamentarischen Initiative aus dem Ständerat zugestimmt. Im indirekten Gegenvorschlag wird ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub postuliert, während in der Volksinitiative vier Wochen festgeschrieben sind. Der zweiwöchige Urlaub des Gegenvorschlags würde über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert und könnte vom Vater innert sechs Monaten bezogen werden.

Ob vier Wochen gemäss Initiative oder zwei Wochen gemäss Gegenvorschlag der WBK-N: Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt eine starre, gesetzlich verordnete Einheitsregelung ab. Die Unternehmen müssen einen Vaterschaftsurlaub in Abhängigkeit ihrer jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten sowie der Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden anbieten können. Wie die Praxis zeigt, braucht es dazu kein Gesetz, führen doch immer mehr Unternehmen auf freiwilliger Basis einen ihren Verhältnissen angepassten, bezahlten Vaterschaftsurlaub ein. Darüber hinaus würde die Finanzierung über die EO sowohl die Lohnkosten für die Arbeitgeber als auch die Lohnabzüge für die Arbeitnehmenden weiter erhöhen. Mit einer leichtfertigen Verteuerung der Arbeit blendet die Politik offenbar aus, dass die unausweichliche Stabilisierung der Pensionskassen einzig mit Lohnbeiträgen gelingen kann.