Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Arbeitsmarkt News

Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten: Detailhandel profitiert

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die positive Haltung des Bundesrats zur Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten. Die moderate Erweiterung der Öffnungszeiten stärkt den Detailhandel und kommt den Bedürfnissen der Konsumenten entgegen – ohne den Arbeitnehmerschutz zu tangieren.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die positive Haltung des Bundesrats zur Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten (Motion Lombardi). Dass der Bundesrat die Botschaft bis Ende Jahr erarbeiten will, ist ebenfalls erfreulich.

Für den SAV ist die vorgeschlagene moderate Erweiterung der Ladenöffnungszeiten vor allem aus folgenden Gründen wichtig:

Die Motion Lombardi will für die Ladenöffnungszeiten im Detailhandel schweizweite Mindeststandards definieren. Neu sollen die Detailhändler montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und samstags von 6 bis 19 Uhr geöffnet haben.

Ihre Ansprechperson

Daniella Lützelschwab

Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)

daniella.luetzelschwab@arbeitgeber.ch

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