Tankstellenshops: Auch Wirtschaftskommission für Gesetzesänderung

27. Juni 2012 News

Tankstellenshops sollen künftig rund um die Uhr geöffnet haben und das ganze Sortiment verkaufen dürfen. Nach dem Nationalrat sprach sich auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) für eine entsprechende Gesetzesänderung aus. Allerdings will die Kommission die Liberalisierung ausserhalb von Autobahnen nur auf solche Tankstellenshops beschränken, die an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr liegen.

Der Nationalrat verabschiedete im Mai 2012 den Entwurf zur Revision des Arbeitsgesetzes. Dieser sieht vor, dass auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen in Tankstellenshops Arbeitnehmende auch sonntags und in der Nacht beschäftigt werden dürfen –  allerdings unter der Bedingung, dass deren Warenangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet sein muss.

Dem Antrag des Bundesrats folgen
Nun trat auch die WAK-S mit 7 zu 4 Stimmen auf die Vorlage ein, da dieses Anliegen ihrer Meinung nach einem neuen Konsumentenbedürfnis entspricht. Allerdings beantragt sie mit 7 zu 4 Stimmen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen. Demnach ist die Liberalisierung ausserhalb von Autobahnen auf solche Tankstellenshops zu beschränken, die an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr liegen.

Nach Meinung der Kommissionsmehrheit würde mit der Formulierung des Nationalrates (Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen) der Kreis der Läden, die rund um die Uhr geöffnet sein können, zu stark erweitert. Davon betroffen wären insbesondere Tankstellenshops an Zufahrtsstrassen zu grossen Städten.

Gegen ungerechtfertigtes Privileg
Diese würden jedoch nicht vorwiegend von Reisenden frequentiert sondern von Konsumenten, welche von den erweiterten Öffnungszeiten profitieren würden. Solche Läden würden denn gegenüber anderen Detailhändlern in der näheren Umgebung auf ungerechtfertigte Art und Weise privilegiert.
Eine erste Minderheit der WAK-S beantragt, der Version des Nationalrates zu folgen. Eine zweite Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, oder im Falle eines Eintretens, diese Liberalisierung nur auf Autobahnraststätten zu beschränken.