So lässt sich der Beschäftigungsgrad von Eltern erhöhen

12. September 2016 News

Am ersten nationalen Spitzentreffen Fachkräfte Schweiz haben sich Vertreter des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner mit dem Thema «Vereinbarkeit Beruf und Familie» beschäftigt. Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt stellte am Point de Presse die Analyse und Sicht des Verbands vor. Sein Fazit: Trotz hoher Teilzeitbeschäftigungsquote möchten einige Mütter und Väter ihren Beschäftigungsgrad erhöhen. Dafür braucht es ein besseres familienexternes Betreuungsangebot.

Die Schweizer Wirtschaft ist auf qualifizierte Männer und Frauen angewiesen, die trotz familiären Betreuungspflichten arbeiten. Die Arbeitgeber sind daher gefordert und bereit, Arbeitszeit- und Karrieremodelle anzubieten, die den gesellschaftlichen Bedürfnissen und Veränderungen Rechnung tragen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Teilzeitstellen in der Schweiz um 32 Prozent erhöht. Bei den Müttern mit Kindern unter 15 Jahren sind gegenwärtig mehr als acht von zehn teilzeitbeschäftigt, bei den Vätern ist es rund einer von zehn. Unter den OECD-Ländern weist die Schweiz hinter den Niederlanden die zweithöchste Teilzeitquote aus. Das alles zeigt, wie rasch ein flexibler Arbeitsmarkt auf sich ändernde Bedürfnisse von Arbeitskräften reagieren kann.

In seiner Analyse kommt der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) zum Schluss, dass 15 Prozent aller Mütter mit Kindern unter 15 Jahren und drei Prozent der Väter ihren Beschäftigungsgrad gerne erhöhen würden. Dieses Bedürfnis nach einer höheren Arbeitsmarktpartizipation dürfte sich wegen des zunehmenden Ausbildungsniveaus der Eltern und den dadurch steigenden Opportunitätskosten des Kürzertretens künftig weiter akzentuieren. Um dieses beachtliche und zunehmende Potenzial auszuschöpfen, braucht es ein besseres familienexternes Betreuungsangebot. Es würde Vätern und Müttern eine höhere Arbeitsmarktpartizipation während der Betreuungsjahre ermöglichen sowie das Risiko von Karriereeinschnitten verringern.

Die Arbeitgeber fordern die Politik auf, in zwei Bereichen gezielte Massnahmen zu ergreifen. Erstens sind negative Erwerbsanreize aufgrund einer ungenügenden steuerlichen Abzugsfähigkeit der Drittbetreuungskosten für Kinder zu beseitigen. Zweitens müssen Tagesstrukturen bzw. Betreuungsplätze an Schulen zur Verfügung gestellt werden. Der SAV unterstützt die im revidierten Bundesgesetz für Finanzhilfen zur familienergänzenden Kinderbetreuung vorgesehene Möglichkeit einer Anschubfinanzierung. Er lehnt aber sämtliche Pläne ab, welche die Kantone ermuntern, die Arbeitgeber zu gesetzlichen Lohnbeiträgen an die Kinderbetreuung zu verpflichten. Die öffentliche Hand hat sich für diese Aufgabe aus allgemeinen Steuermitteln zu bedienen, an welche die Unternehmen und die von den Massnahmen profitierenden Eltern einen massgeblichen Beitrag leisten.

Weitere Informationen im Referat von Valentin Vogt