Optimierte Pikettregelung erleichtert Vereinbarkeit von Beruf und Familie

21. Juni 2017 Vernehmlassungen

Die Pikettdienstregelung für den Notfalldienst von Tierärzten soll modernisiert und insbesondere den heutigen Bedürfnissen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie angepasst werden. Die Arbeitgeber unterstützen die entsprechenden Änderungen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz.

Für Tierarztpraxen und Tierkliniken sollen zur Aufrechterhaltung des Notfalldienstes besondere Pikettdienstregeln eingeführt werden. Dazu ist eine Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz notwendig. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Sonderregelung, da sie den veränderten Bedürfnissen der betroffenen Arbeitnehmenden sowie deren Arbeitgeber hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser entspricht. Da es sich um eine Sonderlösung ausschliesslich für Tierärzte handelt, ist es zudem aus Arbeitgebersicht richtig, dass die Anpassungen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz erfolgen.

Diese Verordnungsrevision macht deutlich, dass die heute geltenden Regelungen im Arbeitsgesetz nicht mehr in jedem Fall den aktuellen Bedürfnissen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit auch den Zielsetzungen des Gesundheitsschutzes entsprechen.