Nationalratskommission will keinen Vaterschaftsurlaub

22. Januar 2016 News

Die Idee eines gesetzlich vorgeschriebenen und aus der Erwerbsersatzordnung finanzierten Vaterschaftsurlaubs hat in der vorberatenden Nationalratskommission keine Mehrheit mehr gefunden. Diese argumentiert richtigerweise, dass es sich dabei nicht um eine staatliche Angelegenheit handelt und ein Leistungsausbau in den Sozialversicherungen aktuell nicht angezeigt ist.

Mit dem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten empfiehlt die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) die Ablehnung der parlamentarischen Initiative Candinas «Zwei Wochen über EO bezahlten Vaterschaftsurlaub». Gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste befand die Kommission, dass es sich um eine private Angelegenheit handle, in der sich der Staat zurückzuhalten habe. Mit Blick auf die Finanzierung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) erkannte die Kommissionsmehrheit zudem, dass ein Ausbau der Sozialversicherungen angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds nicht angebracht ist.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Tatsache, dass nach der zuständigen Kommission des Ständerats nun auch die SGK-N einem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub eine Absage erteilt. Statt ihnen zusätzliche EO-Lohnbeiträge aufzubürden, müssen die Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Die zu finanzierenden Mehrkosten für den Vaterschaftsurlaub betrügen immerhin rund 190 Millionen Franken pro Jahr.

Es liegt ausserdem in der Verantwortung der Branchen und Unternehmen – und nicht am Staat –, über die Einführung und Ausgestaltung eines Vaterschaftsurlaubs zu entscheiden. Dabei ist auch zu bedenken, dass ein Vaterschaftsurlaub keinen nachhaltigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet. Dafür gibt es geeignetere Massnahmen, etwa im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung.