Kein zusätzlicher Elternurlaub im Gesetz

16. März 2017 News

Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative für einen 14-wöchigen bezahlten Elternurlaub abgelehnt. Abgesehen von ungelösten Finanzierungsfragen ist ein Elternurlaub auch nicht auf Gesetzesebene zu regeln, sondern zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten zu vereinbaren.

Der Empfehlung seiner zuständigen Kommission folgend, hat der Nationalrat mit 112 zu 71 Stimmen die parlamentarische Initiative «Elternzeit. Eine umfassende, ganzheitliche Lösung als Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub» (15.458) abgelehnt. Die damit erledigte Initiative hätte vorgesehen, zusätzlich zum bestehenden 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub eine ebenso lange bezahlte Elternzeit zu gewähren.

Eine solche, insgesamt 28 Wochen umfassende Elternzeit wäre jedoch nicht finanzierbar: In den Sozialversicherungen ist bereits die Sicherung der bestehenden finanziellen Verpflichtungen eine Herausforderung und über zusätzliche Lohnbeiträge würden die ohnehin schon hohen Lohnkosten in der Schweiz weiter verteuert. Hinzu kommt, dass eine gesetzliche Regelung eines Elternurlaubs den unterschiedlichen Möglichkeiten der Unternehmen in der Schweiz nicht gerecht werden kann. Die Voraussetzungen sind in einem KMU nicht dieselben wie in einem Grossunternehmen. Diese müssen deshalb individuell Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie treffen können, die für sie realisier- und tragbar sind. Schliesslich ist, um die Vereinbarkeit zu verbessern, insbesondere bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kosten der externen Kinderbetreuung sowie beim Ausbau von familien- und schulergänzenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung anzusetzen.