Kein Reformbedarf im Aktienrecht

16. März 2015 Vernehmlassungen

Die Aktienrechtsrevision ist überflüssig und kommt zur Unzeit. Darum schickt der Schweizerische Arbeitgeberverband die Vorlage zurück an den Absender. In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung unterstreicht er, dass der Wirtschaft in der jetzigen heiklen Wirtschaftslage keine weiteren vermeidbaren Regulierungskosten zugemutet werden können. Die vorgeschlagene Geschlechtervertretungen in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind ein Bärendienst für die Anliegen der Frauen.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist bei der Aktienrechtsrevision ein Marschhalt angezeigt. Die vorgeschlagene Revision mit ihren teilweise sehr weitgehenden Vorschlägen hat bereits mit Veröffentlichung des Revisionsvorhabens national wie auch international hohe Wellen geworfen und Verunsicherung verursacht. Angesichts der gegenwärtigen heiklen Wirtschaftslage muss es derzeit oberstes Ziel sein, bei den Unternehmen keine zusätzliche Verunsicherung zu schaffen und die Wirtschaft mit keinen weiteren vermeidbaren Regulierungskosten zu belasten. Beides wäre jedoch mit der Revision der Fall, denn die vorgeschlagenen neuen Regeln werden sowohl für kotierte wie auch für nicht-kotierte Aktiengesellschaften einen grossen zusätzlichen Administrationsaufwand zur Folge haben.

Unzweckmässig ist zudem die Idee, für grössere Unternehmen in der Schweiz starre Geschlechterquoten auf Stufe Verwaltungsrat und Geschäftsleitung einzuführen. Der Arbeitgeberverband lehnt diesen Vorschlag dezidiert ab, weil er weder sach- noch stufengerecht ist. Eine Quote auf Ebene der Geschäftsleitung wäre nicht nur ein Schweizer Alleingang, sondern auch ein unbotmässiger Eingriff in die Organisationsfreiheit der Privatwirtschaft.