Höhere Erwerbspensen von Eltern effizient fördern

28. März 2017 News

Die Bildungskommission des Nationalrats hat die Vorlage des Bundesrats über Finanzhilfen des Bundes zugunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung angenommen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diese Stossrichtung. Er fordert aber, auf Anreize für Kantone und Gemeinden zu verzichten, Arbeitgeber zu Beiträgen an Betreuungsangebote zu motivieren.

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (16.055) will der Bundesrat Anreize schaffen, dass Kantone und Gemeinden mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Damit können erwerbstätige Eltern bei der Drittbetreuung ihrer Kinder finanziell entlastet werden. Nachdem bereits der Ständerat dem Bundesrat mehrheitlich gefolgt ist, empfiehlt auch die nationalrätliche Bildungskommission, die Vorlage anzunehmen: Der Bund soll während fünf Jahren 100 Millionen Franken für zwei neue Förderinstrumente sprechen. Der Grossteil dieser Finanzhilfen geht an Kantone, die ihrerseits die Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen. Der Rest fliesst in Projekte, die dazu beitragen, das Betreuungsangebot – beispielsweise die Öffnungszeiten von Betreuungsstätten – besser auf die Bedürfnisse von erwerbstätigen Personen abzustimmen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Stossrichtung der Vorlage. Zusätzliche Flexibilität der Fremdbetreuungsangebote verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit einer ausreichenden und bezahlbaren externen Kinderbetreuung können effizient Anreize für eine stärkere Partizipation von Eltern am Erwerbsleben geschaffen werden. Wissenschaftliche Studien weisen überwiegend positive Effekte von Subventionen und zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen auf die Erwerbstätigkeit von Müttern aus. Ein Teil der durch die höheren Pensen erzielten Einkommen fliesst wieder als Steuersubstrat in die Staatskasse, sodass mittelfristig davon auszugehen ist, dass sich die Finanzhilfen haushaltsneutral gestalten werden. Effizient ist das Ziel höherer Pensen von Eltern zudem über Abzüge der Kinderfremdbetreuungs-Kosten bei den Steuern zu erreichen.

Abzulehnen sind Bestrebungen im Rahmen der Vorlage, dass Kantone und Gemeinden auch dann vom Bund mit finanziellen Mitteln belohnt werden, wenn sie die Arbeitgeber zur Leistung von Beiträgen an die Verbilligung von Betreuungsangeboten verpflichten. Dies würde bereits bestehendes und freiwilliges Engagement der Unternehmen in diesem Bereich verdrängen und den Faktor Arbeit zusätzlich belasten.