Gesetzliche Unterstützung für die Arbeitslosenversicherung

16. September 2020 News

Der Entscheid zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung fiel in beiden Räten des Parlaments einstimmig. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Zuschuss, mit dem die Kasse für eine nächste Krise besser gerüstet ist.

Wegen der Corona-Krise sind die Kosten für Kurzarbeitsentschädigungen in die Höhe geschnellt. Um diese zu decken, bewilligte das Parlament im Juni 14,2 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung (ALV). Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat die gesetzliche Grundlage für die Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung gutgeheissen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid. Die Arbeitgeber unterstützen die Zielsetzung, mit dem ausserordentlichen Zusatzbeitrag des Bundes an die ALV die infolge der Covid-19-Pandemie entstandene Verschuldung der ALV innerhalb des Konjunkturzyklus so zu reduzieren, dass die nächste Krise aus eigener Kraft gemeistert werden kann. Damit wird gleichzeitig vermieden, dass in der jetzigen Wirtschaftskrise die Schuldenobergrenze erreicht wird, was unter anderem mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge verbunden wäre.

Gleichzeitig begrüssen die Arbeitgeber, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, damit der Bund die ALV 2021 nochmals unterstützen kann, sollte sich der Schuldenstand aufgrund der arbeitsmarktlichen Folgen von Covid-19 erneut massiv verschlechtern. Formell wird es dann am Parlament liegen zu entscheiden, ob es einen Zusatzbeitrag beschliesst oder einer Revision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) samt einer vorgängigen Erhöhung der Lohnbeiträge den Vorzug gibt.

Nachdem sich die Räte inhaltlich geeinigt haben, können sie nun über die Dringlichkeit abstimmen und das Gesetz sofort in Kraft setzen. Die Vorlage geht zu dem Zweck zurück an den Nationalrat.