Ein Verfassungsartikel zur Familienpolitik ist unnötig

23. Mai 2012 News

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) stimmte mit 8 zu 2 Stimmen einem Entwurf zur Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik zu. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt den vorgeschlagenen Verfassungsartikel als unnötig ab.

Mit 8 zu 3 Stimmen trat die SGK-S auf den Entwurf zur Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik ein.

Vorlage im Sommer im Ständerat
Der Nationalrat hatte in der Frühlingssession 2012 einen neuen Artikel beschlossen, gemäss dem Bund und Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fördern und insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen.

Anders als der Nationalrat beantragt die Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin, dass der Bund Grundsätze für die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung festlegen kann, wenn die Bestrebungen der Kantone nicht ausreichen. Schliesslich stimmte die Kommission der Vorlage, die in der Sommersession in den Ständerat kommt, mit 8 zu 2 Stimmen zu. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist hingegen der Meinung, dass die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung in einem Rahmengesetz zu Sozialhilfe geregelt werden sollte.

Einsatz für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Der SAV lehnt den vorgeschlagenen Verfassungsartikel zur Familienpolitik als unnötig ab. Niemand zweifelt daran, dass der Schutz der Familie wie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern sind. Einen neuen Verfassungsartikel braucht es dazu aber nicht. Der SAV setzt sich selbstverständlich weiterhin für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch Flexibilität und individuelle Lösungen der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmenden ein.