Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert die Annahme der Minder-Initiative. Leider liessen sich die Stimmberechtigten nicht davon überzeugen, dass der indirekte Gegenvorschlag die bessere Lösung zur Eindämmung exzessiver Manager-Entschädigungen gewesen wäre. Der Volkswille ist nun mit der gesetzlichen Stärkung der Aktionärsrechte umzusetzen. Das Abstimmungsergebnis rechtfertigt aber keine weitergehenden Regulierungsforderungen.
| Daniella Lützelschwab
Der Schweizerische Arbeitgeberverband kritisiert schon seit Jahren die exorbitanten Entschädigungen auf einigen Chef-Etagen. Er versteht deshalb, dass das Volk Regeln zur Eindämmung dieser Exzesse wünscht und nimmt das grundsätzliche Signal vom Abstimmungssonntag sehr ernst.
Gleichwohl bedauert der Schweizerische Arbeitgeberverband den Entscheid der Stimmberechtigten, weil er im indirekten Gegenvorschlag die bessere und wirtschaftsverträglichere Lösung zur Bekämpfung der «Abzockerei» gesehen hat. Leider ist es nicht gelungen, den Souverän von den Vorteilen des Gegenvorschlags und von den Risiken der Initiative zu überzeugen.
Der Volkswille ist selbstverständlich zu respektieren und in der Ausführungsgesetzgebung korrekt und praxistauglich umzusetzen. Grundlage ist dabei der Initiativtext, der klar auf die Stärkung der Aktionärsrechte abzielt. In diesem Rahmen wird der Schweizerische Arbeitgeberverband konstruktiv die kommenden gesetzgeberischen Arbeiten begleiten. Er wendet sich aber gegen alle Versuche, das Abstimmungsergebnis für weitergehende Organisationsregeln im Aktienrecht oder Eingriffe in die unternehmerische Lohnpolitik zu instrumentalisieren.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
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