Die Arbeitgeber unterstützen Massnahmen für ältere Arbeitnehmende

27. April 2015 News

An einer nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende haben sich die beteiligten Organisationen auf verschiedene Massnahmen geeinigt, um die Situation der älteren Erwerbstätigen gezielt zu verbessern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt das konstruktive Zusammenwirken aller Stakeholder zur Förderung des Potenzials älterer Arbeitnehmender.

Vertreter des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, der Kantone und der Sozialpartner, darunter der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), tauschten sich anlässlich einer nationalen Konferenz über die Beschäftigung älterer Arbeitnehmender aus. Dabei zeigte sich, dass die Einschätzungen des SAV vom Seco, dem WBF und den Kantonen geteilt werden. Im Zentrum standen die Verständigung über die diesbezüglichen Herausforderungen, die Verstärkung des Engagements aller beteiligten Akteure sowie die Information der Arbeitsmarktakteure und der Öffentlichkeit.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist sich der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der älteren Arbeitnehmenden und ihres Verbleibs auf dem Arbeitsmarkt bis mindestens zum ordentlichen Pensionsalter bewusst. Deshalb lancierte er zu Jahresbeginn das Projekt «Zukunft Arbeitsmarkt Schweiz», in dem die älteren Erwerbstätigen einen wichtigen Pfeiler zur Abfederung des Fachkräftemangels darstellen. Der SAV unterstützt die von der Konferenz verabschiedete Schlusserklärung mit den darin definierten Massnahmen. Im Zentrum stehen für ihn die folgenden Punkte, die er zusammen mit den Sozialpartnern an die Hand nehmen will:

  • Die öffentlichen und privaten Arbeitgeber setzen sich dafür ein, in Stelleninseraten überall dort auf die Erwähnung des Lebensalters als Kriterium zu verzichten, wo dieses sachlich für die Stelle nicht notwendig ist.
  • Die Arbeitgeber anerkennen den wichtigen Beitrag, den die älteren Arbeitnehmenden für die Wirtschaft leisten. Gleichzeitig sollen Arbeitnehmende für Veränderungen offen sein: Es liegt auch an ihnen, ihre fachlichen und persönlichen Qualifikationen eigenverantwortlich weiter zu entwickeln und damit ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten. Arbeitgeber und öffentliche Hand unterstützen sie im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bei der Aus- und Weiterbildung. Es wird empfohlen, dass betriebsinterne «Standortbestimmungen» stattfinden. Ebenfalls soll überprüft werden, ob die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für ältere Arbeitnehmende noch optimiert werden kann.
  • Es ist zu prüfen, wie es älteren Arbeitnehmenden, die arbeitslos geworden sind, ermöglicht werden kann, ihre Freizügigkeitsguthaben zu erhalten und sich diese im Rentenalter in Rentenform auszahlen zu lassen.
  • Es ist zu prüfen, inwiefern kantonale Stellen die Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden noch gezielter unterstützen können (auch als Anlaufstelle für Betroffene).

An einer Folgekonferenz im April 2016 werden sich alle Beteiligten wieder für einen Austausch treffen und die bis dahin erzielten Ergebnisse und Erfolge analysieren.