Die Europäische Union kritisiert in den Verhandlungen um ein Rahmenabkommen bekanntlich einzelne Modalitäten des Schweizer Arbeitnehmerschutzes. Wie vom Bundesrat Anfang Juli beschlossen, laufen derzeit bilaterale Gespräche mit den Kantonen und den Sozialpartnern, um die innenpolitischen Möglichkeiten auszuloten. Dabei sind sich alle Beteiligten einig, dass die Schweiz den Arbeitnehmerschutz weiterhin eigenständig – das heisst ausserhalb des Einflussbereichs der EU – regeln können muss und dass das heutige Schutzniveau nicht zur Disposition steht. Auch die Arbeitgeber stehen weiterhin hinter diesen Zielen. Überraschenderweise verweigern nun der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travailsuisse die Gesprächsbereitschaft mit Verweis darauf, die geplanten Verhandlungen zu den flankierenden Massnahmen (FlaM) würden beiden Zielen zuwiderlaufen.
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist das Abseitsstehen der Gewerkschaften bedauerlich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie sich der ergebnisoffenen Diskussion der Ausgangslage und möglicher Lösungen von Vornherein verschliessen. Entgegen den Ausführungen der Gewerkschaften geht es aus Sicht der Arbeitgeber explizit nicht um einen Abbau des Schutzniveaus der flankierenden Massnahmen. Vielmehr sollen gemeinsam Möglichkeiten eruiert werden, wie mit technischen Anpassungen in der Ausgestaltung der FlaM der Arbeitnehmerschutz erhalten und gleichzeitig die Zustimmung der EU gewonnen werden kann.