Arbeitgeberverband unterstützt gelockerte Arbeitszeiterfassung – Gesetzesänderung ist unausweichlich

5. Juni 2015 Medienmitteilungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist im Rahmen der Anhörung seiner Mitglieder zum Schluss gelangt, die geplante Anpassung der Verordnung zum Arbeitsgesetz zu unterstützen. Laut neuer Verordnung müssen Arbeitnehmende unter bestimmten Voraussetzungen ihre Arbeitszeit nicht mehr oder nur noch in vereinfachter Form erfassen. Diese Lockerungen sind zwar ein erster Schritt. Um dem Arbeitsalltag mit seinen zunehmend flexiblen Arbeitsbedingungen gerecht zu werden, führt letztlich aber kein Weg an einer Gesetzesrevision vorbei.

Die geltende schweizerische Arbeitsgesetzgebung beruht auf einem primär industriell geprägten Bild der Arbeitswelt. Mit dem Wandel zu einer modernen Wissensgesellschaft, dem rasanten technologi-schen Fortschritt und einem veränderten gesellschaftlichen Verständnis etwa hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben sich neue Führungs- und Arbeitsformen etabliert.

Vor diesem Hintergrund haben die vier Dachorganisationen Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV), Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail Suisse, begleitet durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), intensiv nach neuen, tauglichen Lösungen für eine Lockerung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gesucht. Am 22. Februar 2015 hat Volkswirtschaftsminister Schneider-Ammann einen Vorschlag vorgelegt, der bei den Dachorganisationen auf Zuspruch gestossen ist.

Der Vorschlag enthält eine Regelung für eine vollumfängliche Befreiung von der Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit für Mitarbeitende, die über eine grosse Arbeitszeit-Autonomie sowie einen Jahresbruttolohn von mindestens 120’000 Franken verfügen. Der neue Vorschlag nimmt ausserdem die geltende Weisung zur erleichterten Arbeitszeiterfassung in leicht abgeänderter Form auf. Demnach soll neu die betriebliche Arbeitnehmervertretung mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren können, dass Mitarbeitende, die ihre Arbeitszeit zu einem gewissen Grad selber festlegen, nur noch die täglich geleisteten Arbeitsstunden festhalten, ohne die Pausen oder die Lage der Arbeitszeit zu dokumentieren.

Der Arbeitgeberverband hat die geplante Anpassung der Verordnung im Rahmen einer Anhörung seiner Mitglieder im Detail geprüft und unterstützt die neue Lösung. Da von den Lockerungen nicht alle Unternehmen profitieren und die überbetriebliche Sozialpartnerschaft in einigen Branchen angespannt ist, steht die Bewährungsprobe der Teillösung indessen noch bevor. Zudem schränken die Leitplanken des 50-jährigen Arbeitsgesetzes weitere Lösungsansätze merklich ein. Damit ist für den SAV klar: Letztlich führt kein Weg an einer Gesetzesrevision vorbei, mit der für alle Branchen und Unternehmen eine Lösung zur Arbeitszeiterfassung gefunden wird.

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