Arbeitgeber fordern bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

6. März 2020 News Positionen

Mütter sind wegen ungenügender Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen stark unterdurchschnittlich im Arbeitsmarkt aktiv. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert deshalb Verbesserungen und nimmt dabei neben den Arbeitgebern und den Familien auch den Staat in die Pflicht.

Die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in der Schweiz im internationalen Vergleich betrachtet nachweislich ungenügend. Dies zeigt sich unter anderem in der hohen Teilzeitaktivität von Frauen im Vergleich zu Männern. Während von den Müttern mit Kindern unter 15 Jahren acht von zehn Teilzeit beschäftigt sind, ist es bei den Vätern nur etwas mehr als einer von zehn. Bei den Müttern sind zudem vier der acht Teilzeit Arbeitenden in einem Arbeitspensum unter 50 Prozent beschäftigt. Die Statistik zeigt weiter, dass Mütter überdurchschnittlich gut ausgebildet sind und gerne mehr arbeiten würden. Einer der Hauptgründe, weshalb sie Letzteres nicht tun, sind fehlende respektive finanziell unattraktive Drittbetreuungsangebote im Vorschul- und Schulbereich.

Der grosse Handlungsbedarf ist von den Arbeitgebern erkannt. Im Rahmen der Veranstaltung Women Empowerment Day hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) das Positionspapier ««Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels»» publiziert. Darin fordert er unter anderem, dass der Staat die Rahmenbedingungen in Form von steuerlichen Anreizen und von bedarfsgerechten, qualitativ guten und finanziell attraktiven Kinderdrittbetreuungsangeboten sicherstellt und finanziert. Das so investierte Steuergeld fliesst kurz- bis mittelfristig in grossem Umfang wieder in die Staatskasse zurück – etwa kurzfristig in Form von höheren Steuereinnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und mittel- bis längerfristig durch tiefere Sozialleistungen für Mütter und Kinder. Zudem kann durch die frühe Förderung die Chancengerechtigkeit zwischen Kindern aus bildungsnahen und –fernen Schichten besser sichergestellt werden, wodurch dem Staat mittelfristig wegen besseren Erwerbsverläufen höhere Steuereinnahmen zukommen und tiefere Sozialleistungen erwachsen dürften.

Der SAV nimmt jedoch nicht nur den Staat in die Pflicht, sondern appelliert auch an die Arbeitgeber selbst, durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen in den Unternehmen das Nebeneinander von Beruf und Familie seiner Mitarbeiter zu verbessern. Und nicht zuletzt sind es auch die Familien, die durch eine gleichmässige Aufteilung der Betreuungs- und Erwerbsarbeit im eigenen Haushalt einen Beitrag leisten können, damit kein Elternteil durch übermässig lange Erwerbsunterbrüche einkommens- und karrieremässig zurückfällt.

Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt beim SAV seit jeher eine hohe Stellung ein, weshalb er in der überparteilichen Allianz «familienexterne Betreuungsangebote» mit den beiden interkantonalen Konferenzen EDK und SODK mitarbeitet. Dabei geht es um eine effiziente und nachhaltige Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der frühen Förderung. Die Allianz steht unter der Schirmherrschaft von Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Folgende vier Positionen sind im  Positionspapier ausgearbeitet:

  • Das brachliegende Arbeitskräftepotenzial der zunehmend sehr gut ausgebildeten Frauen muss angesichts des Fachkräftemangels, der Demografie und der stagnierenden Nettozuwanderung verstärkt aktiviert werden.
  • Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind dort zu schaffen, wo der Arbeitsanreiz von Müttern und Vätern erhöht wird und die Investitionen einer möglichst breiten Schicht von Müttern und Kindern zugutekommen.
  • Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich dafür ein, dass die Unternehmen nach ihren betrieblichen Möglichkeiten familienfreundliche Arbeitsbedingungen anbieten und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten.
  • Der Staat muss die Rahmenbedingungen in Form von steuerlichen Anreizen und von bedarfsgerechten, qualitativ guten und finanziell attraktiven Kinderdrittbetreuungsangeboten sicherstellen und finanzieren.