Abrupter Entscheid des Ständerats verhindert zeitgemässe Lösungen

18. September 2019 News

Der Ständerat schreibt auf Antrag seiner vorberatenden Kommission die parlamentarische Initiative Keller-Sutter zur Modernisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab. Mit diesem unverständlichen Vorgehen verunmöglicht die kleine Kammer eine notwendige Diskussion darüber, wie die veralteten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung für gewisse Arbeitnehmer über alle Branchen und Unternehmen den Realitäten angepasst werden können.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) beantragte am 30. August überraschend die Abschreibung der parlamentarischen Initiative 16.423 von alt Ständerätin Keller-Sutter («Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten»). Die WAK-S begründete diesen Schritt damit, sich auf den Gesetzesentwurf beschränken zu wollen, der im Rahmen der parlamentarischen Initiative Graber (16.414) erarbeitet worden sei. Der Ständerat folgte nun dem Abschreibungsantrag seiner Kommission.

«Damit wurde die Debatte über einen zweiten notwendigen Schritt zur Lockerung der Pflicht zur minutiösen und nicht mehr zeitgemässen Arbeitszeiterfassung grundlos abgewürgt», sagt Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht beim Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV). Die Arbeitgeber stören sich auch an der Argumentation für die Abschreibung, wonach zwei Vorstösse zu einer ähnlichen Thematik nicht gleichzeitig Gegenstand der politischen Diskussion sein sollen.

Die parlamentarische Initiative Keller-Sutter verlangte eine Befreiung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung von «Arbeitnehmern mit leitender Tätigkeit sowie von Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung, die bei der Organisation ihrer Arbeit und der Festlegung ihrer Arbeits- und Ruhezeiten über grosse Autonomie verfügen». Dieses Anliegen unterstützte der SAV, weil mit der 2016 in Kraft getretenen Revision des Arbeitsgesetzes nur ein erster wichtiger Schritt zur Lockerungen der auf das Fabrikgesetz zurückgehenden Arbeitszeiterfassungspflicht erzielt wurde. Infolge der Pflicht, die Lockerung der Arbeitszeit zwingend in einem GAV regeln zu müssen, konnte in diesem Schritt aber keine für alle Branchen und Unternehmen taugliche Lösung gefunden werden. «Wir nehmen den Entscheid des Ständerats mit Unverständnis zur Kenntnis. Es bleibt dabei, dass für die ungerechtfertigte Schlechterstellung einzelner Branchen und Unternehmen noch keine Lösung gefunden worden ist», betont Lützelschwab.