14 Wochen Elternurlaub zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub: Dieses Anliegen stösst bei der zuständigen Kommission des Nationalrats nicht auf Zustimmung. Richtigerweise empfiehlt sie, dem Vorstoss keine Folge zu leisten. Es ist nicht Sache des Gesetzgebers, sondern der einzelnen Arbeitgeber, mit ihren Mitarbeitenden Vereinbarungen zu treffen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid und geht mit der Kommissionsmehrheit einig, dass eine Elternzeit, die zusammen mit dem bisherigen Mutterschaftsurlaub 28 Wochen umfassen würde, nicht finanzierbar wäre: In den Sozialversicherungen ist der Fokus auf die Sicherung der Altersvorsorge zu legen und mit zusätzlichen Lohnbeiträgen würde der Standort Schweiz für die Unternehmen weiter verteuert. Angesichts der zahlreichen Herausforderungen, mit denen die Arbeitgeber hierzulande ohnehin schon konfrontiert sind, wäre eine solche pauschale Mehrbelastung nicht tragbar. Ausserdem müssen die Arbeitgeber frei sein, in Abhängigkeit der betrieblichen Möglichkeiten entsprechende Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitenden zu treffen – sei dies für einen Urlaub, aber auch flexible Arbeitszeiten und Arbeitsformen –, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.