Kantone stärken erwerbsorientierte Sozialhilfe

22. September 2015 News

Die kantonalen Sozialdirektoren wollen in der Sozialhilfe den Grundbedarf für Grossfamilien senken, ebenso die Ansätze für junge Erwachsene. Zudem drohen schärfere Sanktionen. Die Kantone bekennen sich damit zu einer erwerbsorientierten Sozialhilfe. Das ist richtig.

Die erste Teilrevision der Skos-Richtlinien für die Sozialhilfe ist unter Dach und Fach. Die kantonalen Sozialdirektoren haben entschieden, den Grundbedarf für Grossfamilien ab sechs Personen zu kürzen, ebenso die Ansätze für junge Erwachsene unter 25 Jahren mit eigenem Haushalt. Zudem wollen sie die Sanktionen bei Verstössen verschärfen.

Die Beschlüsse der Sozialdirektoren-Konferenz (SODK) sind richtig. Die neuen Skos-Richtlinien nähern die Sozialhilfe an ihre ursprüngliche Bestimmung an. Eingerichtet wurde die Sozialhilfe als vorübergehende Unterstützungsleistung. Entsprechend beseitigen die neuen Richtlinien Fehlanreize – also Anreize, welche die Rückkehr ins Erwerbsleben behindern. Das ist insbesondere mit Blick auf die jüngeren Sozialhilfe-Bezüger wichtig. Nicht zuletzt zeigt der Entscheid der SODK, dass es stimmig ist, Bedarfsleistungen wie die Sozialhilfe vor Ort zu regeln. Dezentrale Verantwortlichkeiten sorgen für pragmatische Lösungen und machen die Entscheidungsträger handlungsfähig. Mit ihrem Bekenntnis zu einer erwerbsorientierten Sozialhilfe haben die Kantone dies eindrücklich bewiesen.