Dossier
Altersvorsorge
Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich für eine finanziell nachhaltige und generationengerechte Altersvorsorge ein. Er fördert eine nachhaltige Finanzierung der AHV – namentlich durch strukturelle Reformen –, die Stärkung der zweiten und der dritten Säule sowie tragbare Lösungen ohne einseitige Belastung der Arbeitgeber.
Die Schweizer Altersvorsorge steht vor einer strukturellen Herausforderung, die sich nicht mit punktuellen Korrekturen oder politisch bequemen Zwischenlösungen bewältigen lässt. Der demografische Wandel ist keine Prognose mehr, sondern Realität: Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich, während sich das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnerinnen und Rentnern laufend verschlechtert.
Die umlagefinanzierte AHV gerät zunehmend unter Druck
Bereits ab 2026 wird gemäss den offiziellen Finanzperspektiven zur AHV ein Umlagedefizit erwartet – u.a. eine Konsequenz des beschlossenen Ausbaus der Leistungen in Form einer 13. AHV-Rente für alle.
Der Arbeitgeberverband anerkennt demokratische Entscheide. Gleichzeitig hält er fest: Die Einführung der 13. AHV‑Rente erhöht die Ausgaben der AHV dauerhaft um mehrere Milliarden Franken pro Jahr. Diese Zusatzlast trifft ein System, das bereits strukturell unter Druck steht. Wer soziale Sicherheit ernst nimmt, muss sie finanzierbar halten – nicht nur heute, sondern auch für kommende Generationen.
Immer neue Lohnabgaben gelten politisch als einfache Antwort. Aus Sicht der Arbeitgeber sind sie das Gegenteil: eine kurzsichtige und schädliche Finanzierungsmethode. Lohnbeiträge belasten ausschliesslich Erwerbstätige und Arbeitgeber, verteuern die Arbeit und schwächen den Wirtschaftsstandort – gerade in einem Umfeld mit Fachkräftemangel und steigenden Kosten.
Wer länger lebt, bezieht länger Rente. Diese einfache Tatsache kann nicht ignoriert werden. Ein fixes Referenzalter bei 65 Jahren passt immer weniger zur gesellschaftlichen Realität. Der Arbeitgeberverband plädiert deshalb für eine schrittweise Anpassung des Referenzalters oder eine Kopplung an die Lebenserwartung, kombiniert mit sozialverträglichen Lösungen für körperlich besonders anspruchsvolle Berufsgattungen. Gleichzeitig müssen Anreize für freiwilliges Weiterarbeiten besonders in der AHV gestärkt werden – etwa durch höhere Freibeträge und den Abbau von Fehlanreizen zur Frühpensionierung.
Die berufliche Vorsorge ist ein tragender Pfeiler des Systems
Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Pfeiler der Altersvorsorge und ein entscheidender Erfolgsfaktor des Drei‑Säulen‑Modells. Ihre grösste Stärke liegt in der Kapitaldeckung: Jede versicherte Person spart ihr Alterskapital grundsätzlich selbst an, ergänzt durch mindestens gleich hohe Beiträge des Arbeitgebers. Damit unterscheidet sich die zweite Säule fundamental von der umlagefinanzierten AHV und trägt wesentlich zur finanziellen Stabilität des Gesamtsystems bei.
Ein wesentlicher Vorteil der zweiten Säule ist ihre Planbarkeit und Verlässlichkeit. Das angesparte Kapital gehört den Versicherten und ist nicht von der demografischen Entwicklung oder kurzfristigen politischen Entscheiden abhängig. Gerade in einer alternden Gesellschaft wirkt die berufliche Vorsorge deshalb stabilisierend und entlastet die erste Säule. Sie ermöglicht es, einen bedeutenden Teil des gewohnten Lebensstandards im Alter zu sichern, ohne laufend neue Umverteilungen zu schaffen.
Die zweite Säule funktioniert grundsätzlich gut, leidet jedoch unter strukturellen Verzerrungen. Zu hohe gesetzliche Umwandlungssätze führen zu einer systemfremden Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern. Gleichzeitig sind Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte oft unzureichend abgesichert.
Am 22. September 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) deutlich abgelehnt (rund 67 % Nein‑Stimmen). Damit bleibt das BVG in seiner heutigen gesetzlichen Ausgestaltung unverändert. Weder der Mindestumwandlungssatz noch die Struktur der obligatorischen Versicherung wurden angepasst. Die Reformdiskussion ist politisch blockiert, neue gesetzliche Anläufe materieller Art sind kurzfristig nicht absehbar.
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz bleibt bei 6,8 Prozent. Er gilt für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge und ist seit 2014 unverändert – obwohl sich Lebenserwartung und Kapitalmarkterträge seither deutlich verändert haben.
Im BVG‑Obligatorium entstehen weiterhin zu hohe Rentenversprechen, die versicherungsmathematisch nicht gedeckt sind. Diese Lücke wird durch eine systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Neurentnern geschlossen.
Das Dreisäulensystem stabilisiert das System
Die Dritte Säule ein unverzichtbarer Bestandteil der Altersvorsorge. Sie steht für Eigenverantwortung, ergänzt die kollektiven Systeme von AHV und BVG und gewinnt insbesondere dort an Bedeutung, wo strukturelle Reformen blockiert sind oder Vorsorgelücken bestehen bleiben.
Die private Vorsorge ermöglicht es den Versicherten, individuelle Lebensrealitäten abzubilden, die in der ersten und zweiten Säule nur unzureichend berücksichtigt werden können – etwa Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüche oder Mehrfachbeschäftigungen. Die Dritte Säule trägt dazu bei, Vorsorgelücken gezielt zu schliessen und die Altersvorsorge insgesamt zu stabilisieren.
Zugleich wirkt die Dritte Säule systementlastend. Wer zusätzlich privat vorsorgt, reduziert den Druck auf die umlagefinanzierte AHV und die kollektiv organisierte berufliche Vorsorge. Damit stärkt sie die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtsystems, ohne neue Umverteilungen zu schaffen oder die Arbeit weiter zu verteuern.
Eigenverantwortung ist kein Gegenmodell zur Solidarität, sondern deren notwendige Ergänzung.
Eine nachhaltige Altersvorsorge beruht auf dem Zusammenspiel von Solidarität und individueller Verantwortung – und damit auf einem starken, funktionierenden Drei‑Säulen‑Modell.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
E-Mailbarbara.zimmermann@arbeitgeber.ch