Die ständerätliche Wirtschaftskommission will falsche Anreize bei der Sozialhilfe beseitigen. Sie fordert, dass Sozialhilfeleistungen künftig besteuert werden. Im Gegenzug soll das Existenzminimum von den Steuern befreit werden.
Der Bundesrat will sich bei der Bekämpfung der Armut auf Massnahmen zur Wiedereingliederung von Betroffenen in den Arbeitsmarkt konzentrieren. Insbesondere sollen die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe – die sogenannte interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ – mehr zusammenspannen. Die Bekämpfung der Armut und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind auch wichtige Ziele der Arbeitgeberpolitik.
Die Schweizer Volkswirtschaft hat Krisenresistenz bewiesen. Der Arbeitsmarkt ist robust und die Aussichten besser, als noch im Herbst 2009 prognostiziert wurde. Jetzt darf die Lösung der bestehenden Probleme bei den Sozialversicherungen nicht weiter verschoben werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband plädiert deshalb für ein JA zur Revision der Arbeitslosenversicherung und eine schlanke 11. AHV-Revision. Zudem sind die IV-Revisionen 6a und 6b rasch voranzutreiben.
Nach dem Willen der nationalrätlichen Gesundheitskommission sollen jene, die in einem integrieren Versorgungsnetz versichert sind, weiterhin einen Selbstbehalt von 10 % bezahlen. Für alle anderen Versicherten soll in Zukunft der Selbstbehalt in der Grundversicherung der Krankenkasse grundsätzlich 20 % betragen.