Armutsbekämpfung: Eingliederung in den Arbeitsmarkt hat Priorität

31. März 2010 News

Der Bundesrat will sich bei der Bekämpfung der Armut auf Massnahmen zur Wiedereingliederung von Betroffenen in den Arbeitsmarkt konzentrieren. Insbesondere sollen die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe – die sogenannte interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ – mehr zusammenspannen. Die Bekämpfung der Armut und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind auch wichtige Ziele der Arbeitgeberpolitik.

Der Bundesrat legte in Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags eine Strategie zur Bekämpfung der Armut vor. Der knapp 140-seitige Bericht enthält drei Schwerpunkte: erstens die Förderung der Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich, zweitens die Verbesserung der Integration in den Arbeitsmarkt und drittens die Bekämpfung der Familienarmut.

Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Fokus
Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Konkret sollen bei der IIZ die Zusammenarbeit der Arbeitslosenversicherung, der IV und der Sozialhilfe verstärkt und die Massnahmen verbessert werden. Zu diesem Zweck werden eine nationale Steuerungsgruppe und eine Fachstelle eingerichtet.

Die involvierten Akteure formulierten im Bericht zudem Empfehlungen an Kantone und Gemeinden, um die Chancengerechtigkeit bei der Bildung zu fördern und die Familienarmut zu bekämpfen. Dies z.B. für die Situation, in der ein Vollzeiteinkommen nicht genügt, um oberhalb der Armutsgrenze zu bleiben. In diesen Bereichen seien vorab die Kantone und Gemeinden zuständig, teilt der Bund mit. Er will bestehende Engagements wie die Förderung von Projekten für Jugendliche mit schulischen, sozialen und sprachlichen Schwierigkeiten fortsetzen. So finanziert er die Einführung des Case Managements Berufsbildung in den Kantonen von 2008 bis 2011 mit 20 Mio. Fr. Bei diesem Projekt werden Jugendliche, die den Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder ins Erwerbsleben voraussichtlich nicht schaffen werden, ab dem 7.Schuljahr erfasst und individuell begleitet.

Der Bund will zudem Unternehmen im Bestreben unterstützen, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Die Empfehlungen zur Prävention setzen bei den Kindern an. Gefährdete Kinder sollen so gefördert werden, dass sie später nicht in die Armut geraten. Der Bundesrat hält mit Verweis auf das Konsolidierungsprogramm fest, dass der finanzielle Handlungsspielraum des Bundes begrenzt sei.

Arbeitgeberverband für Koordination der Sozialleistungen
Die Bekämpfung der Armut und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind auch wichtige Ziele der Arbeitgeberpolitik. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst deshalb, dass mit dem Bericht des Bundesrats eine Übersicht über die verschiedenen Armutsrisiken und die zahlreichen öffentlichen und privaten Instrumente zur deren Vermeidung vorliegt. Auf dieser Grundlage sind nun Optimierungen des Gesamtsystems anzugehen, wobei der Bundesrat zurecht auf eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure bei der Arbeitsmarktintegration und auf die verbesserte Begleitung von armutsgefährdeten Jugendlichen im Ausbildungssystem setzt.

Von grosser Bedeutung ist nach Auffassung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands aber auch eine Ausgestaltung und Koordination der verschiedenen Sozialleistungen, welche Schwelleneffekte und daraus abgeleitete negative Arbeitsanreize vermeidet.