Schweizweit 24 Tankstellen müssen nachts während 4 Stunden ihr Shop-Angebot absperren oder abdecken. Gleichzeitig dürfen die eigentlichen Tankstellen und dazugehörige Gastronomiebetriebe rund um die Uhr geöffnet sein. Mit der Revision des Arbeitsgesetzes wird diese absurde Situation aufgehoben – ohne dass das Tankstellen-Personal mehr Nachtarbeit leisten muss. Zusammen mit einem breit abgestützten Gewerbe- und Wirtschaftskomitee unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband die Anpassung des Arbeitsgesetzes.
Die «1:12»-Initiative greift in den flexiblen Schweizer Arbeitsmarkt ein und nimmt Ausfälle bei den Sozialversicherungen in Kauf. Lesen Sie mehr dazu in den Faktenblättern «Der flexible Arbeitsmarkt schafft Arbeit» und «1:12 schafft neue Finanzierungslücken bei der AHV».
Künftig sollen die Shops frequentierter Tankstellen zwischen 1 und 5 Uhr morgens zugänglich sein. Die dafür notwendige Revision des Arbeitsgesetzes hebt die absurde Situation auf, wonach Tankstellen und angeschlossene Gastronomiebetriebe rund um die Uhr geöffnet sein dürfen – die dazugehörigen Shops nachts allerdings abgedeckt oder abgesperrt sein müssen.
Ab dem 1. September 2013 wird die Überprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistern aus der EU/Efta vereinfacht. Kontrolliert wird bei reglementierten Tätigkeiten – etwa im Gesundheitswesen oder im Sicherheitsbereich. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für schweizerische Dienstleistungen in der EU/Efta vereinfacht.
In der Schweiz erleiden jedes Jahr fast 20’000 Suva-versicherte Lernende einen Berufsunfall. Lernende verunfallen somit wesentlich häufiger als erfahrene Arbeitnehmer. Zum Lehrbeginn lanciert die Suva deshalb die Präventionskampagne «Sichere Lehrzeit».